{"id":292,"date":"2014-01-10T22:01:05","date_gmt":"2014-01-10T22:01:05","guid":{"rendered":"https:\/\/codexflores.ch\/index.php\/2014\/01\/10\/umstrittene-abgaben-auf-mp3-playern\/"},"modified":"2014-01-10T22:01:05","modified_gmt":"2014-01-10T22:01:05","slug":"umstrittene-abgaben-auf-mp3-playern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/codexflores.ch\/index.php\/2014\/01\/10\/umstrittene-abgaben-auf-mp3-playern\/","title":{"rendered":"Umstrittene Abgaben auf MP3-Playern"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\">04.08.2006 &#8212; Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen Abgaben auf MP3-Playern aufschiebende Wirkung erteilt. Der Entscheid ist symptomatisch f\u00fcr das Ringen um ein angemessenes System zur freien Nutzung k\u00fcnstlerischer Produkte und ihrer Abgeltung.<\/span><\/span><\/span><\/p>\n<p><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\"><strong>04.08.2006 &#8212; Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen Abgaben auf MP3-Playern aufschiebende Wirkung erteilt. Der Entscheid ist symptomatisch f\u00fcr das Ringen um ein angemessenes System zur freien Nutzung k\u00fcnstlerischer Produkte und ihrer Abgeltung.<\/strong><\/span><\/span><\/span><\/p>\n<p><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\">Im Januar 2006 hatten die Schweizer Gesellschaften zur Verwertung von Urheberrechten bei der Eidgen\u00f6ssischen Schiedskommission f\u00fcr die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten einen Antrag gestellt, in dem sie verlangten, dass auf der neuesten Generation von Audio- und Videomedien Abgaben erhoben werden. Mit diesen wollen sie die Ausf\u00e4lle von Einnahmen von Musikern, Literaten und Filmemachern kompensieren, die diesen durch private und illegale Kopien ihrer Werke entstehen. Die Abgaben h\u00e4tten ab dem 1. M\u00e4rz dieses Jahres erhoben werden sollen. Die Einf\u00fchrung wurde allerdings durch eine Beschwerde von Interessensverb\u00e4nden der IT-Industrie verz\u00f6gert. Nun haben weitere Beschwerden von Organisationen des Konsumentenschutzes und vom Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer einen Entscheid in der Sache weiter hinausgeschoben.<\/p>\n<p> <strong>Die Vorgeschichte<\/strong><\/p>\n<p> Mit dem Aufkommen billiger Speichermedien f\u00fcr Ton- und Filmaufnahmen wurde es in der zweiten H\u00e4lfte des 20.Jahrhunderts zusehends schwieriger, mit Musik und Filmen auf die gleiche Art Einnahmen zu erzielen wie mit anderen Produkten auch \u2013 indem man sie n\u00e4mlich zu einem festen St\u00fcckpreis \u00fcber den Ladentisch hinweg verkauft. Die Konsumenten konnten viel billiger in ihren Besitz gelangen, n\u00e4mlich indem sie selber Kopien davon herstellten \u2013 und dies im Prinzip in beliebiger Anzahl, ohne dass die Produzenten \u00fcber diese wundersame Vermehrung die Kontrolle h\u00e4tten. Der Einnahmenausfall hielt sich f\u00fcr die Musiker, Filmer und ihre Produktions- und Distributionsfirmen zun\u00e4chst allerdings noch in gewissen Grenzen. Zum einen, weil die Privatkopien qualitativ deutlich schlechter ausfielen als die Originale. Vor allem aber bedurfte es zum andern f\u00fcr eine Distribution von Raubkopien im grossen Stil doch einer erheblichen kriminellen Energie.<\/p>\n<p><\/span><\/span><\/p>\n<p> <center>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211; <br \/><strong>Die Weblinks<\/strong><br \/> Suisa:<br \/><a href=\"http:\/\/www.suisa.ch\" target=\"blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.suisa.ch<\/a><br \/> Swico:<br \/> <a href=\"http:\/\/www.swico.ch\" target=\"blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.swico.ch<\/a><br \/> Stiftung f\u00fcr Konsumentenschutz<br \/><a href=\"http:\/\/www.konsumentenschutz.ch\" target=\"blank&quot;\" rel=\"noopener noreferrer\">www.konsumentenschutz.ch<\/a> <br \/> Urheberrechtsgesetz<br \/> <a href=\"http:\/\/www.admin.ch\/ch\/d\/sr\/231_1\" target=\"blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.admin.ch\/ch\/d\/sr\/231_1<\/a> <br \/> Kommentar<br \/> <a href=\"http:\/\/212.60.37.143\/editorials.php?art=297\">Editorial vom 04.08.2006<\/a> <br \/> &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<\/center> <\/p>\n<p><span class=\"txt-m-black\"><br \/> Erste empfindliche Einbussen im Verkauf von Tontr\u00e4gern musste die Musikindustrie mit dem Aufkommen billiger Kassettenger\u00e4te hinnehmen. Das Gesch\u00e4ft mit Leerkassetten florierte vor allem, weil den K\u00e4ufern Inhalte zur Verf\u00fcgung standen, die sie darauf kopieren konnten. Mit andern Worten: Die Kassettenh\u00e4ndler machten ihr Gesch\u00e4ft auf Kosten der Produzenten der Inhalte. <\/p>\n<p> Von dem boomenden Markt profitierten die Musiker zwar auch \u2013 konnten sie ihre Bekanntheit doch dank der sich schnell und unkompliziert verbreitenden Privatkopien erh\u00f6hen. Dennoch schien es allen Beteiligten gerecht, einen Teil der Einnahmen an den Leerkassetten, die nur dank ihrer Leistungen massenweise verkauft wurden, auch den Produzenten der Inhalte zukommen zu lassen. <\/p>\n<p> So wurde in der Schweiz 1992 die sogenannte Leerkassettenverg\u00fctung eingef\u00fchrt. Die Importeure der Kassetten, von denen es nur sehr wenige gibt, lieferten bis Ende 1999 pro verkaufte Stunde Audioband 38 Rappen ab, seit 2000 33 Rappen (46 Rappen f\u00fcr die Stunde Videoband). 2003 wurde das Verg\u00fctungssystem auf die neueren Datentr\u00e4ger CD-R und DVD ausgedehnt. Ab 1. Januar 2006 werden rund 5 Rappen f\u00fcr eine CD-R und 45 Rappen f\u00fcr eine DVD abgeliefert.<\/p>\n<p> Mit diesem Verg\u00fctungssystem konnten Datentr\u00e4gerh\u00e4ndler und Verwertungsgesellschaften in der Folge reichlich praktische Erfahrungen sammeln. Sie fanden dabei letztlich ein gutes Gleichgewicht zwischen den legitimen Anspr\u00fcchen der Produzenten nach Entsch\u00e4digung f\u00fcr ihre Arbeit und dem Bed\u00fcrfnis der Konsumenten, private Kopien legal und unkompliziert erstellen zu k\u00f6nnen. <\/p>\n<p> Aufgrund von Befragungen eines Sozialforschungsinstitutes zu den Kopiergewohnheiten der Konsumenten wurde ein Verteilmodus ausget\u00fcftelt. Die Einnahmen von Audiodatentr\u00e4gern inklusive CD-R Audio werden heute nach folgendem Schl\u00fcssel verteilt: 67,5 Prozent gehen an die Musiker (verteilt von der Suisa), 5,02 Prozent an die Literaten (Pro Litteris), 2,48 Prozent an die Dramatiker (SSA) und 25 Prozent an die Interpreten (Swissperfom). \u00c4hnliche Schl\u00fcssel gelten f\u00fcr andere Datentr\u00e4ger.<\/p>\n<p> Mit dem Aufkommen der ausgereiften digitalen Kompressionsverfahren wie MP3 und Divx und dem Internet, das als globales Distributionsnetz im grossen Stil genutzt werden kann, hat sich die Situation allerdings dramatisch versch\u00e4rft. Eine weitere wichtige Verschiebung hat sich in den letzten Jahren ergeben: Waren Tontr\u00e4ger und Abspielger\u00e4te \u2013 etwa Kassetten und Kassettenrekorder \u2013 fr\u00fcher klar getrennt, bilden sie heute eine Einheit: MP3-Player sind im wesentlichen intelligente Speichermedien. Dies stellte das grunds\u00e4tzliche Prinzip der Leerkassettenverg\u00fctung \u2013 einer Abgabe auf Speichermedien, nicht aber den Abspielger\u00e4ten \u2013 in Frage. Parallel zum Aufkommen der modernen Abspielger\u00e4te sanken die Verk\u00e4ufe der \u00e4lteren Medien und damit die Einnahmen aus der Leerkassettenverg\u00fctung.<\/p>\n<p> Das hemmungslose und freie Kopieren gesch\u00fctzter Inhalte ist mit den immer einfacher werdenden Kopierm\u00f6glichkeiten zum Volkssport geworden. Ein Unrechtsbewusstsein ist kaum auszumachen. So stellt eine Umfrage des GfS-Institutes Z\u00fcrich denn auch fest, dass bloss acht Prozent der auf Flash- und Harddisk-Speichern genutzten Daten aus bezahlten Onlinediensten stammen. Die \u00fcberw\u00e4ltigende Mehrheit bilden privat kopierte CD oder gratis, respektive illegal bezogene Downloads aus dem Internet. <\/p>\n<p> <strong>Ein bew\u00e4hrtes System wird angepasst<\/strong><\/p>\n<p> Um f\u00fcr die Musiker \u00fcberhaupt den bisherigen Stand der Einnahmen der Leerkassettenverg\u00fctung zu wahren, muss das System also den Entwicklungen angepasst werden. Am 17. Januar 2006 hat die Eidgen\u00f6ssische Schiedskommission deshalb eine Abgabe auf MP3-Player und Harddisk-Rekorder beschlossen, welche auf den 1. M\u00e4rz 2006 h\u00e4tte wirksam werden sollen und gr\u00f6ssenm\u00e4ssig etwa dem entspricht, was bislang pro Stunde Speicherdauer auf den bisherigen Medien kassiert wurde.<\/p>\n<p> Die Schweiz ist mit ihren Pl\u00e4nen keineswegs alleine. Die Mehrheit der europ\u00e4ischen L\u00e4nder kennt vergleichbare Verg\u00fctungssysteme und hat das System bereits entsprechend angepasst. Dies betrifft auch die Grossen wie Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, \u00d6sterreich und Polen. Entgegen verbreiteter Meinungen sind davon auch nur die erw\u00e4hnten Datentr\u00e4ger betroffen, die praktisch ausschliesslich zum Nutzen urheberrechtlich gesch\u00fctzter Inhalte der Musik- und Filmbranche verwendet werden. Keine Abgaben vorgesehen sind nach wie vor f\u00fcr Computerfestplatten, Mobiltelefone und Handhelds.<\/p>\n<p> Die einzige Alternative, die sich f\u00fcr digitale Medien bietet, sind sogenannte DRM-Systeme (Digital Rights Management), mit denen Besitz- und Abspielrechte mit digitalen Sperren oder Kontrollverfahren verwaltet w\u00fcrden. Sie w\u00fcrden zum Beispiel daf\u00fcr sorgen, dass eine digitale Datei nur gerade einmal kopiert werden kann, oder dass Abspielger\u00e4te (wie im Falle der L\u00e4ndercodes der DVD-Player) bloss autorisierte Dateien abspielen w\u00fcrden. <\/p>\n<p> DRM-Systeme w\u00e4ren formalistisch gesehen die gerechteste L\u00f6sung f\u00fcr das Problem, weil die Kosten f\u00fcr die Inhalte wirklich nur von denen bezahlt w\u00fcrden, welche sie auch nutzen. Im Fall der kollektiven Verg\u00fctungen auf Leerdatentr\u00e4gern bezahlen hingegen diejenigen mit, die auf dem Speichermedium keinerlei privat oder illegal kopierte digitale Inhalte abspeichern. <\/p>\n<p> Solche kollektiven \u00abBestrafungen\u00bb sind zwar nicht ganz gerecht, aber auch auf andern Gebieten durchaus \u00fcblich: So \u00fcberw\u00e4lzen Detailh\u00e4ndler die Kosten f\u00fcr Ladendiebst\u00e4hle in der Preispolitik auch auf alle Konsumenten und nicht bloss auf die mit langen Fingern. Sogar die I-Pod-Herstellerin Apple selber bittet ihre Kunden zweimal zur Kasse: Zum ersten Mal, wenn diese aus dem I-Tunes-Shop \u2013Apples Onlineladen f\u00fcr Musik \u2013 einen Titel k\u00e4uflich erwerben. Zum zweiten Mal, wenn sie den I-Pod als Abspielger\u00e4t f\u00fcr diese Musiktitel kaufen. Zudem sagen der gesunde Menschenverstand und Beobachtungen im privaten Umfeld, dass sich schwerlich jemand finden wird, der einen MP3- oder Harddisk-Player kauft und konsequent nie illegale oder halblegale Kopien von Audiodateien darauf nutzt. <\/p>\n<p> Ein DRM-System, das die ber\u00fchmt-ber\u00fcchtigte Kostenwahrheit respektiert, sollte denoch mittel- und langfristig angestrebt werden. Ausgereifte Techniken, die einer solchen Forderung gerecht w\u00fcrden, sind allerdings noch nicht in Sicht, und die zahlreichen bisher gescheiterten Versuche lassen vermuten, dass ihre fl\u00e4chendeckende Einf\u00fchrung noch ein Weile auf sich warten lassen d\u00fcrfte, wenn sie sich je wirklich durchsetzen werden. Es gilt n\u00e4mlich, drei H\u00fcrden zu nehmen: Zum ersten muss eine technisch sichere und einfach zu implementierende Methode zur Marktreife finden. Zum zweiten darf das System den bisherigen Gebrauch von Privatkopien nicht einschr\u00e4nken. Und zum dritten muss diese auf dem Markt eingef\u00fchrt und von allen Beteiligten allgemein akzeptiert werden. Eine L\u00f6sung, welche diese Forderungen erf\u00fcllt, ist f\u00fcr die kommenden Jahre nicht in Sicht.<\/p>\n<p> <strong>Widerstand von Industrie und Konsumentensch\u00fctzern<\/strong><\/p>\n<p> Gegen die Verg\u00fctung richten sich vor allem die Vertreter der IT-Branche \u2013 aus nachvollziehbaren Gr\u00fcnden. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass die Verg\u00fctung von Urheberrechten nicht Sache der Ger\u00e4teanbieter sein kann, sondern von den Urhebern und Rechteinhabern besorgt werden sollte. In einer Stellungnahme vom 6. April verlangt der Swico-Vertreter (Schweizerischer Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik) J\u00fcrg Stutz unter anderem eine \u00abNachf\u00fchrung und Harmonisierung des Urheberrechts in Bezug auf den Schutz von Computerprogrammen und digitalen Werken unter Ber\u00fccksichtigung der internationalen Rechtsentwicklung.\u00bb<\/p>\n<p> Ebenfalls dezidiert gegen die geplanten Abgaben wenden sich die Organisationen des Konsumentenschutzes. Ihnen ist im Verfahren allerdings keine Parteistellung zuerkannt worden, weil sie nicht als \u00abNutzerverb\u00e4nde im Sinne des Urheberrechtsgesetzes\u00bb anerkannt werden. In einer Stellungnahme vom 1. Juni 2006 kritisiert die Stiftung f\u00fcr Konsumentenschutz die Abgaben, weil damit \u00abdie Konsumentinnen und Konsumenten doppelt oder sogar mehrfach zur Kasse\u00bb gebeten w\u00fcrden, wenn sie Inhalte k\u00e4uflich erwerben und dann auf den wiederum besteuerten Medien nutzen w\u00fcrden. Die Stiftung f\u00fcr Konsumentenschutz stellt sich \u00fcberdies auf den Standpunkt, dass das Problem der Abgeltungen mit der Einf\u00fchrung von DRM-Systemen gel\u00f6st werden sollte. <\/p>\n<p> F\u00fcr die Anpassung, respektive Ausweitung des Systems der Abgeltungen haben sich wiederum zahlreiche Schweizer Musiker in einem offenen Brief stark gemacht. Sie machen darin geltend, dass \u00abdiese Verg\u00fctungen den K\u00fcnstlern vorzuenthalten\u00bb ebenso ungerecht w\u00e4re \u00abwie die Weigerung eines Unternehmers, seine Angestellten zu bezahlen.\u00bb<\/p>\n<p> Weiter schreiben sie mit Blick auf DRM-Systeme als Alternative: \u00abUns K\u00fcnstlern erscheint es sehr viel sympathischer, wenn unser Publikum frei entscheiden kann \u00fcber die Verwendung unserer Musik, unserer Filme, unserer Bilder und Texte. Daf\u00fcr etwas mehr zu bezahlen, erscheint uns K\u00fcnstlern noch immer der bessere Weg als die Methode des \u2019Big Brother\u2019, des Herumschn\u00fcffelns in der Privatsph\u00e4re des Einzelnen und der totalen Kontrolle des Konsumenten mittels technischer Massnahmen.\u00bb <\/span> <span class=\"txt-m-black\">(<em>wb<\/em>)<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\">04.08.2006 &#8212; Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen Abgaben auf MP3-Playern aufschiebende Wirkung erteilt. 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