{"id":293,"date":"2014-01-10T22:02:26","date_gmt":"2014-01-10T22:02:26","guid":{"rendered":"https:\/\/codexflores.ch\/index.php\/2014\/01\/10\/wege-zu-einer-schweizer-kuenstlersozialkasse\/"},"modified":"2014-01-10T22:02:26","modified_gmt":"2014-01-10T22:02:26","slug":"wege-zu-einer-schweizer-kuenstlersozialkasse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/codexflores.ch\/index.php\/2014\/01\/10\/wege-zu-einer-schweizer-kuenstlersozialkasse\/","title":{"rendered":"Wege zu einer Schweizer K\u00fcnstlersozialkasse"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"txt-m-black\">11.04.2007 &#8212; In der Diskussion rund um das Kulturf\u00f6rdergesetz des Bundes ist auch die Frage nach der beruflichen Vorsorge f\u00fcr K\u00fcnstler zum Thema geworden. In einem Bericht nimmt der Bund dazu Stellung. Wie Vorsorgemodelle aussehen k\u00f6nnen, zeigt etwa die Deutsche K\u00fcnstlersozialversicherung.<\/span><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><span class=\"txt-m-black\"><strong><span class=\"txt-m-black\"><strong>11.04.2007 &#8212; In der Diskussion rund um das Kulturf\u00f6rdergesetz des Bundes ist auch die Frage nach der beruflichen Vorsorge f\u00fcr K\u00fcnstler zum Thema geworden. In einem Bericht nimmt der Bund dazu Stellung. Wie Vorsorgemodelle aussehen k\u00f6nnen, zeigt etwa die Deutsche K\u00fcnstlersozialversicherung.<\/strong><\/span><\/strong><\/span><\/p>\n<p><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\">Eine Arbeitsgruppe des Bundes hat sich mit der Frage besch\u00e4ftigt, wie die soziale Situation von Kulturschaffenden in der Schweiz verbessert werden k\u00f6nnte. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass in der Kulturwirtschaft Teilzeitstellen, befristete Anstellungen, Mehrfachbesch\u00e4ftigungen und selbst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeiten weit \u00fcber den Durchschnittswerten liegen.<\/p>\n<p> Die Konsequenz: Zwar sind die AHV und die Arbeitslosenversicherung \u00abhinreichend ausgestaltet\u00bb, die Kulturschaffenden haben jedoch M\u00fche, ihre berufliche Vorsorge \u2013 das heisst, die Rente, die Otto Normalverbraucher in der sogenannten zweiten S\u00e4ule der Altersvorsorge aufbaut \u2013 zu sichern.<\/p>\n<p> Der Bund macht dazu in dem Bericht \u00abDie soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz\u00bb einige Empfehlungen: <br \/><\/span><\/span><\/span><\/span><\/p>\n<ul>\n<li>Er fordert die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te dazu auf, das Gesetz zur beruflichen Vorsorge (BVG) so umzugestalten, dass die freiwillige Versicherung attraktiver wird.<\/li>\n<li>F\u00fcr Arbeitnehmende in Berufen mit \u00abh\u00e4ufig wechselnden oder befristeten Anstellungen\u00bb sollen rechtliche Verbesserungen angestrebt werden.<\/li>\n<li>Die Gr\u00fcndung einer Vorsorgeeinrichtung f\u00fcr alle Kulturschaffenden soll fachlich und finanziell unterst\u00fctzt werden.<\/li>\n<li>Die Kulturverb\u00e4nde sollen die Kulturschaffenden f\u00fcr das Thema besser sensibilisieren und pr\u00fcfen, ob sie ein Gesuch zur Einf\u00fchrung einer obligatorischen Versicherung stellen, respektive selber eine Vorsorgeeinrichtung ins Leben rufen wollen.<\/li>\n<li>Schliesslich werden die Kulturschaffenden zu mehr Eigenverantwortung aufgerufen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\">In der Diskussion um das kommende Kulturf\u00f6rderungsgesetz (KFG) und in dem vom Bund vorgelegten Bericht wird immer wieder die Gr\u00fcndung einer K\u00fcnstlersozialkasse wie sie Deutschland bereits seit l\u00e4ngerem kennt, zum Thema gemacht. Im Vernehmlassungsverfahren zum KFG ist eine solche mit einem finanziellen Engagement des Bundes von verschiedenen Parteien und Kulturorganisationen sogar explizit gefordert worden. <\/p>\n<p> Bund sieht keinen Spielraum f\u00fcr eigenes Engagement<\/p>\n<p> Der Bund stellt sich bislang strikte gegen die Idee einer von ihm mitgetragenen K\u00fcnstler-Pensionskasse. Im erw\u00e4hnten Bericht gibt er sich \u00fcberzeugt, dass eine solche schon aus rechtlichen Gr\u00fcnden nicht realisierbar w\u00e4re: Zum einen, so der Kommentar, gebe es keinen Artikel in der Bundesverfassung, der den Bund in dieser Hinsicht in die Pflicht n\u00e4hme, zum andern widerspr\u00e4che sie sogar dem Artikel 113 der Verfassung. Dieser h\u00e4lt fest, dass die berufliche Vorsorge durch die Beitr\u00e4ge der Versicherten finanziert wird, wobei sich Arbeitnehmer und -geber die Kosten teilen. Die vergleichbare Idee einer vom Bund mitgetragenen Pensionskasse f\u00fcr die Landwirtschaft \u2013 eingebracht wurde sie vom kommunistischen Waadtl\u00e4nder Nationalrat Joseph Zisyadis \u2013 ist im Jahr 2000 bereits negativ beurteilt worden.<\/p>\n<p> Die Einf\u00fchrung einer K\u00fcnstlersozialkasse nach dem Modell Deutschlands m\u00fcsste demnach \u00fcber eine Verfassungs\u00e4nderung, sprich \u00fcber eine Initiative, realisiert werden, die beim Volk wohl chancenlos bliebe.<\/p>\n<p> Eine Alternative b\u00f6ten vollst\u00e4ndig privat organisierte Vorsorgestiftungen. In einer Machbarkeitsstudie vom M\u00e4rz 2001 hat die Winterhurer Leben ein derartiges Projekt positiv bewertet, ohne dass sie selber es weiterverfolgt h\u00e4tte. In seinem Bericht zeigt sich der Bund bereit, dem Kulturdachverband Swissculture mit 50&#8217;000 Franken unter die Arme zu greifen, um die Winterthur-Studie zu verfeinern und die Gr\u00fcndung einer entsprechenden Vorsorgeeinrichtung f\u00fcr alle Kulturschaffenden organisatorisch vorzubereiten.<\/p>\n<p> Der lange Weg zur deutschen K\u00fcnstlersozialversicherung<\/p>\n<p> Auch wenn der Bund in der Schweiz ein Engagement in einer K\u00fcnstlerkasse kategorisch ablehnt, lohnt sich ein Blick \u00fcber die Grenze, um sich ein Bild davon zu machen, wie eine derartige Einrichtung funktioniert und welche Probleme sie mit sich bringt.<\/p>\n<p> Der Weg zur deutschen K\u00fcnstlersozialversicherung (KSV) ist vor allem durch ein hartes politisches Ringen darum gekennzeichnet, wer denn nun die Kosten daf\u00fcr zu \u00fcbernehmen hat. Der Grundstein wird bereits im Jahr 1976 mit einem Gesetzesentwurf gelegt, der von den Vermarktern k\u00fcnstlerischer Leistungen bek\u00e4mpft und vom Bundesrat \u2013 dem Pendant zum Schweizer St\u00e4nderat \u2013 zun\u00e4chst einmal abgelehnt wird. Die Vermarkter h\u00e4tten einen erheblichen Teil der Kosten der KSV zu tragen, ohne dass sie selber etwas davon h\u00e4tten.<\/p>\n<p> In einem zweiten Entwurf von 1979 wird ein Bundeszuschuss vorgesehen \u2013 abweichend vom Modell, nach dem sonst in Sozialversicherungen die Kosten auf Arbeitnehmer und -geber aufgeteilt werden. Der offizielle Grund: K\u00fcnstler und Publizisten verkaufen teilweise ohne Einschaltung eines Vermarkters direkt an den Endverbraucher.<\/p>\n<p> Das Feilschen darum, wer die Zeche bezahlt, geht allerdings weiter: In einem dritten Entwurf wird 1980 festgelegt, dass die selbst\u00e4ndigen K\u00fcnstler und Publizisten die H\u00e4lfte des Beitrages zur Versicherung aufbringen m\u00fcssen. Die andere H\u00e4lfte sollen zu einem Drittel der Bund, zu zwei Dritteln mit einer K\u00fcnstlersozialabgabe die Vermarkter aufwerfen. Dazu wird ein bestimmter Prozentsatz des Lohnes oder der Entsch\u00e4digungen festgelegt, welche die Vermarkter an die K\u00fcnstler und Publizisten bezahlen. <\/p>\n<p> Nun ringt sich der Bundestag (das deutsche Pendant zum Schweizer Nationalrat) dazu durch, das Gesetz zu verabschieden. Der deutsche Bundesrat wehrt sich weiterhin dagegen. Dennoch tritt ein vierter Entwurf des Gesetzes am 1. Januar 1983, also sieben Jahre nach dem ersten Entwurf in Kraft. <\/p>\n<p> Ein Bundesgesetz wird zur st\u00e4ndigen Baustelle<\/p>\n<p> Damit sind allerdings noch keinswegs alle H\u00fcrden genommen. In der Umsetzung k\u00e4mpft das Gesetz in den achtziger Jahren zun\u00e4chst einmal damit, dass sich viel mehr K\u00fcnstler (und M\u00f6chtegern-K\u00fcnstler) als angenommen um Versicherungsschutz bem\u00fchen und die Versicherung personell unterdotiert ist. Ein weiteres Problem zeigt sich: Die Versicherungsbeitr\u00e4ge k\u00f6nnen wegen der stark schwankenden Einkommen erst im Nachhinein festgelegt werden, viele Versicherte zahlen im Lauf des Jahres zuviel ein, es kommt zu hohen R\u00fcckzahlungen, was den Verwaltungsaufwand zus\u00e4tzlich erh\u00f6ht. <\/p>\n<p> Schliesslich geben auch die Vermarkter ihren Widerstand nicht auf. Teilweise weigern sie sich, die Abgaben zu entrichten, einzelne Verb\u00e4nde beschreiten den Rechtsweg und versuchen, das Gesetz mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit zu Fall zu bringen. Die Klage wird zwar angenommen, 1987 wird aber entschieden, dass das Gesetz verfassungskonform ist. <\/p>\n<p> 1987 kommt es schliesslich zu \u00c4nderungen im Text: Der Bundesbeitrag wird von 17 auf 25 Prozent erh\u00f6ht und die Versicherung der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen angegliedert. Damit soll die Verwaltung vereinfacht werden.<\/p>\n<p> Weitere Revisionen erf\u00e4hrt das Gesetz in den Jahren 1988 und 1994 \u2013 die Kontrollen der Abgabepflichtigen und der Versicherten werden mit einer Verordnung verst\u00e4rkt \u2013 und 1999 wird im Zuge der Haushaltssanierung der Bundesbeitrag wieder gesenkt \u2013 von 25 auf 20 Prozent. 2001 einigen sich der Deutsche Kulturrat und der Bund in einem Zweiten Gesetz zur \u00c4nderung des KSV-Gesetzes darauf, die Mindesteinkommen als Bedingung zur Aufnahme in die Versicherung deutlich zu senken. <\/p>\n<p> In den folgenden Jahren steigt die Zahl der Versicherten sprunghaft. Weil auch der Finanzbedarf stetig gr\u00f6sser wird, steigt der Abgabesatz von 3,8 Prozent im Jahr 2003 auf 5,8 Prozent im 2005. 2007 sinkt er wieder auf 5,1 Prozent, vornehmlich weil die Abgabepflichtigen besser erfasst werden.<\/p>\n<p> Aber auch heute wird auf der st\u00e4ndigen Baustelle KSV fleissig gewerkelt. Zur Zeit liegt ein Entwurf zu einem Dritten Gesetz zur Reform vor. Es soll sicherstellen, dass mehr Verwerter k\u00fcnstlerischer Leistung als bisher ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen. <\/p>\n<p> Die Lehre aus den deutschen Erfahrungen und ihrer Praxis<\/p>\n<p>Aus den deutschen Erfahrungen kann man f\u00fcr einen m\u00f6glichen Schweizer Entwurf einer Vorsorgeeinrichtung f\u00fcr Kulturschaffende wichtige Lehren ziehen:<\/span><\/span><\/span><\/span><\/p>\n<ul>\n<li>Die Vermarkter (Auftraggeber) der K\u00fcnstler werden sich juristisch, medial und mit Leistungsverweigerungen gegen Abgabepflichten wehren. Es empfiehlt sich also, sie fr\u00fch genug in die Gestaltung der Gesetze einzubinden, aber auch die Instrumente bereitzustellen, um Abgabepflichten durchzusetzen und daf\u00fcr zu sorgen, dass der b\u00fcrokratische Aufwand f\u00fcr die Betroffenen m\u00f6glichst klein bleibt.<\/li>\n<li>Wenn der Bund nicht bereit ist, Geld in die Kasse einzuschiessen, muss von sehr potenter privater Seite eingesprungen werden. Darum wird sich kaum eine Organisation reissen. Dass die Winterthur das Projekt trotz positiver Grundstimmung nicht weiterverfolgt hat, spricht f\u00fcr sich.<\/li>\n<li>Eine K\u00fcnstler-Pensionskasse wird einen Kampf darum provozieren, wer sich versichern lassen kann. Die Versicherer werden die Kasse nicht zum Jekami verkommen lassen wollen, die K\u00fcnstlerverb\u00e4nde werden aber darauf dr\u00e4ngen, die versicherbaren Mindesteinkommen m\u00f6glichst tief anzusetzen.<\/li>\n<li>Die Einrichtung wird zur st\u00e4ndigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Baustelle.<\/li>\n<\/ul>\n<p><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\"><br \/> Wie sieht die Praxis der deutschen KSV aus?<\/p>\n<p> Und so gestaltet sich der Alltag in Deutschland: Zun\u00e4chst richten freiberufliche K\u00fcnstler und Publizisten an die K\u00fcnstlersozialkasse einen Antrag um Aufnahme. Als Voraussetzung gilt \u00abdauerhafte und erwerbsm\u00e4ssige selbst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit als K\u00fcnstler oder Publizist\u00bb. Ob dabei Schundromane, experimentelle Prosa, Kitschbilder oder avantgardistische Oper produziert wird, ist unerhebelich \u2013 entscheidend f\u00fcr die Berechtigung, die von der Kasse sehr genau abgekl\u00e4rt wird, ist bloss die Art, wie Geld verdient wird und nicht die Qualit\u00e4t der Arbeit. Die Antragsteller d\u00fcrfen jedoch selber nicht Arbeitgeber von mehr als einer Person sein.<\/p>\n<p> Von einer erwerbsm\u00e4ssigen Aus\u00fcbung einer k\u00fcnstlerischen oder publizistischen T\u00e4tigkeit wird ausgegangen, wenn damit mindestens ein Jahreseinkommen von 3900 Euro erreicht wird. Innerhalb von sechs Jahren darf dieses Mindesteinkommen zweimal unterschritten werden. Abgelehnte Antragssteller k\u00f6nnen vor den Sozialgerichten gegen den Entscheid klagen.<\/p>\n<p> Die Aufgenommenen entrichten die H\u00e4lfte des Beitrages. Die andere H\u00e4lfte wird durch die abgabepflichtigen auftraggebenden Unternehmen und den Bundeszuschuss finanziert. Die Krankenkasse kann frei gew\u00e4hlt werden, der Beitragssatz wird von dieser festgelegt. Der Rententeil wiederum wird von der Deutschen Rentnenversicherung sichergestellt.<\/p>\n<p> Der K\u00fcnstler oder Publizist sch\u00e4tzt selber, welches versicherbare Einkommen er in einem Jahr erreichen wird. Aufgrund der Sch\u00e4tzung entrichtet er die vorl\u00e4ufigen Beitr\u00e4ge. Stellt er w\u00e4hrend des Jahres fest, dass er mit seinen Annahmen falsch liegt, kann er der Kasse Meldung machen, welche die Beitr\u00e4ge entsprechend anpasst. <\/p>\n<p> Auch wenn Pr\u00fcfungen ergeben haben, dass die \u00fcberwiegende Zahl der Versicherten korrekte Voraussch\u00e4tzungen macht und die Beitr\u00e4ge ordnungsgem\u00e4ss abgef\u00fchrt werden, pr\u00fcft die Kasse anhand der Einkommensteuerbescheide vor Ort die Korrektheit der Angaben eingehend. <\/p>\n<p> Die auftraggebenden Unternehmen wiederum unterstehen einer Abgabe- und Meldepflicht. Es handelt sich dabei unter anderem um Verlage, Agenturen, Theater, Orchester und Ch\u00f6re, Konzertdirektionen, Radio- und Fernsehanstalten, Labels, Galerien und Kunsthandel, Werber und PR-Fachleute, Zirkusunternehmen, Museen und Ausbildungsinstitutionen. Dabei werden neben direkten Leistungen wie Honoraren auch Nebenkosten wie Material, Transport und Telefon in Betracht gezogen. Die Mehrwertsteuer wird selbstverst\u00e4ndlich nicht miteinberechnet. <\/p>\n<p> Abgabepflichtige melden sich einmal bei der Kasse an und f\u00fcllen einen Meldebogen aus. Sie erhalten in der Folge einmal im Jahr einen Fragebogen. Jeweils bis 31. M\u00e4rz m\u00fcssen die kassenrelevanten Ums\u00e4tze gemeldet werden.<\/p>\n<p> Die Abgabepflichtigen k\u00f6nnen sich branchenspezifisch zu sogenannten Ausgleichvereinigungen zusammenschliessen. Diese liefern als Kollektiv den gesetzlich festgelegten Satz ab, k\u00f6nnen die Abgabepflicht unter ihren Mitgliedern aber differenziert ausgestalten. Solche B\u00fcndnisse existieren zum Beispiel unter den Jazzverb\u00e4nden Baden-W\u00fcrttemberg, den Verlagen, der Chemie oder den evangelischen Kirchen.<\/p>\n<p> <span class=\"txt-s-black\">Literatur:<\/p>\n<p> Bericht \u00abDie soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz\u00bb, <a href=\"http:\/\/www.bak.admin.ch\/bak\/aktuelles\/medieninformation\/01509\/index.html?lang=de\" target=\"blank\" rel=\"noopener noreferrer\"> www.bak.admin.ch\/bak\/aktuelles\/medieninformation\/01509\/index.html?lang=de <\/a><\/p>\n<p> Deutsches Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales: Entwurf eines III. Gesetzes zur \u00c4nderung des K\u00fcnstlersozialversicherungsgesetzes \u2013 Hintergr\u00fcnde und aktuelle Anforderungen, von Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz, kann unentgeltlich direkt beim Bundesministerium bezogen werden (<a href=\"http:\/\/www.bmas.bund.de\" target=\"blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.bmas.bund.de<\/a>)<\/p>\n<p> Link zur Seite der Deutschen K\u00fcnstlersozialkasse: <a href=\"http:\/\/www.kuenstlersozialkasse.de\" target=\"blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.kuenstlersozialkasse.de<\/a><\/p>\n<p> Ein interessantes Modell einer Vorsorgeeinrichtung in der bildenden Kunst, in dem Beitr\u00e4ge in Form von Kunstwerken einbezahlt werden k\u00f6nnen: <a href=\"http:\/\/www.aptglobal.org\" target=\"blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.aptglobal.org<\/a><\/span> <\/span> <\/span><span class=\"txt-m-black\"><span class=\"txt-m-black\">(<em>wb<\/em>)<\/span><\/span><strong><span class=\"txt-m-black\"><strong><br \/><\/strong><\/span><\/strong><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><span class=\"txt-m-black\">11.04.2007 &#8212; In der Diskussion rund um das Kulturf\u00f6rdergesetz des Bundes ist auch die Frage nach der beruflichen Vorsorge f\u00fcr K\u00fcnstler zum Thema geworden. 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