18.06.2014 — Um die gestiegenen Anforderungen insbesondere beim Bau elektronischer Instrumente wie der E-Gitarre und die unterschiedlichen Fachrichtungen Gitarren- und Harfenbau stärker zu verankern, hat das deutsche Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die dreijährige Berufsausbildung auf den neuesten Stand gebracht.
18.06.2014 — Um die gestiegenen Anforderungen insbesondere beim Bau elektronischer Instrumente wie der E-Gitarre und die unterschiedlichen Fachrichtungen Gitarren- und Harfenbau stärker zu verankern, hat das deutsche Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die dreijährige Berufsausbildung auf den neuesten Stand gebracht.
Mit der Modernisierung wird die über 17 Jahre alte Verordnung zur Ausbildung für Zupfinstrumentenmacher/-innen abgelöst. Im neuen Berufsbild wird durch die Differenzierung in die beiden Fachrichtungen Gitarrenbau und Harfenbau dem unterschiedlichen Herstellungsverfahren der beiden wichtigsten Instrumente Rechnung getragen. Innerhalb des Harfenbaus gibt es neben der Konzertharfe auch die historische Barockharfe und die keltische Harfe. Da der Bedarf an elektronischen Zupfinstrumenten gestiegen ist, wird dies in der neuen Verordnung mit der eigenen Berufsbildposition Montieren von Tonabnahmesystemen berücksichtigt.
Zupfinstrumentenmacher arbeiten hauptsächlich in Klein- und Mittelbetrieben des Musikinstrumentenbaus, aber auch im Musikalienfachhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstatt oder in Museen mit Restaurationsabteilungen für Musikinstrumente.
Die Ausbildung eröffnet Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten. Nach Abschluss der dualen Ausbildung zur Zupfinstrumentenmacherin und dreijähriger Erfahrung im Beruf kann der Studiengang Holztechnik mit Bachelorabschluss an der Fakultät für Holztechnik und Bau der Fachhochschule Rosenheim angeschlossen werden.
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 15 Ausbildungsverhältnisse für Zupfinstrumentenmacher registriert. Die Ausbildungsvergütung liegt im Durchschnitt bei 626 Euro brutto pro Monat. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit an der Staatlichen Berufs- und Berufsfachschule Mittenwald (Bayern) sowie am Beruflichen Schulzentrum für Technik und Hauswirtschaft Reichenbach, Außenstelle Klingenthal (Sachsen).
Im Zuge der Modernisierung der Ausbildungsordnung wurde auch der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für die Berufsschule von der Kultusministerkonferenz (KMK) überarbeitet. Die modernisierte Ausbildungsordnung tritt – vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – zum 1. August 2014 in Kraft. (cf)