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Genfer Kinder dürfen in Britten-Oper nicht mitsingen

03.06.2015 — Die Stadtgenfer Schulbehörde Direction de l’enseignement obligatoire (DGO) verhindert, dass fünf- bis siebenjährige Primarschüler in einer Aufführung von Brittens Noah’s Flood mitwirken müssen. Die Aufführung verletzt nach Auffassung der Behörde die Verfassung, die religiöse Unabhängigkeit garantiert.

03.06.2015 — Die Stadtgenfer Schulbehörde Direction de l’enseignement obligatoire (DGO) verhindert, dass fünf- bis siebenjährige Primarschüler in einer Aufführung von Brittens Noah’s Flood mitwirken müssen. Die Aufführung verletzt nach Auffassung der Behörde die Verfassung, die religiöse Unabhängigkeit garantiert.

 

Die Behörde, die offensichtlich streng gegen Aktivitäten vorgehen will, die mutmasslich gegen die laizistischen Grundprinzipien der Stadt verstossen, verhindert damit ein Projekt des Genfer Kammerorchesters.

 

Der Entscheid hat international Kopfschütteln provoziert. So schreibt etwa die Frankfurter Allgemeine Zeitung, nun gerate  «Genf unvermittelt in den Ruf, mit dem Laizismus noch pingeliger und fanatischer umzugehen als die Franzosen». Und die Wiener Zeitung spricht von einem «missionarischen Atheismus». Zumal die Flutgeschichte «ein mythisches Menschheitserbe» und nicht an eine einzige Religion gebunden sei. (cf)

   

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