10.03.2006 — Dass das aktuelle Kunstschaffen aus den gleichen staatlichen Fördertöpfen wie die Pflege des Kulturgutes gespiesen wird, ist ein historischer Irrtum. Die Fehlkonstruktion wird vom geplanten Schweizer Kulturförderungsgesetz zum Leidwesen von Künstlern, Politikern und dem Mann von der Strasse aufrechterhalten.
10.03.2006 — Dass das aktuelle Kunstschaffen aus den gleichen staatlichen Fördertöpfen wie die Pflege des Kulturgutes gespiesen wird, ist ein historischer Irrtum. Die Fehlkonstruktion wird vom geplanten Schweizer Kulturförderungsgesetz zum Leidwesen von Künstlern, Politikern und dem Mann von der Strasse aufrechterhalten.
Mit dem Entwurf zu einem zukünftigen Kulturförderungsgesetz (KFG) werden in der Schweiz die kulturpolitischen Weichen neu gestellt. Eckpfeiler sind Instrumente zur Qualitätskontrolle und klar definierte «Planziele», die laut dem KFG-Vorschlag in Etappen von vier Jahren erreicht werden sollen.
Darüber zeigen sich beileibe nicht alle glücklich; die Vernehmlassung hat unter den Kulturschaffenden selber ein Unbehagen deutlich gemacht. Sie befürchten – sicher nicht zu Unrecht –, dass der daraus resultierende Papierkram die tägliche Arbeit ungebührlich bürokratisieren und dringend benötigte Ressourcen binden wird.
Die Weblinks
Entwurf zum KFG (Bundesamt für Kultur):
www.bak.admin.ch
Stellungnahme des Basler Studienzentrums Kulturmanagement:
www.kulturmanagement.org
Institut für Elektronische Musik Graz
Interview mit Robert Höldrich
Eine Codex-flores-Umfrage zum KFG (im pdf-Format) findet sich
hier
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Die Planziele und Qualitätskontrollen sind Ausdruck modischer Theorien des New Public Managements; sie machen den KFG-Entwurf an der Oberfläche angreifbar. Der Entwurf löst aber auch ein weitaus tiefer liegendes Kernproblem nicht – eine Misere, die sich regelmässig in heftigen öffentlichen Debatten äussert: die Unvereinbarkeit der Ziele von Staat und Kunstschaffenden.
Mit hartnäckiger Regelmässigkeit entzündet sich der Streit an Projekten wie der staatlich geförderten Pariser Hirschhorn-Ausstellung oder an Kunst im öffentlichen Raum – aktuelle Beispiele aus dem Schweizer Politalltag bilden das «gelbe Haus» in Flims und die Marmorskulpturen von Rudolf Rempler in Schlieren. Auch die heftigen Auseinandersetzungen um das Kunstwerk «Ruan» des chinesischen Künstlers Xiao Yu in Kunstmuseum Bern, das als Ausgangsmaterial unter anderem den Kopf eines menschlichen Fötus verwendet, sind noch in bester Erinnerung.
Zu der Misere tragen beide Seiten bei. Auf der einen der «entrüstete Bürger» oder sein Repräsentant in Form des Parlamentariers, der sich 364 Tage im Jahr nicht um das aktuelle Kunstschaffen kümmert und am 365. meint, er könne über komplexe ästhetische Fragen am Stammtisch urteilen. Auf der andern der Kunstschaffende, welcher der lebendigen politischen Auseinandersetzung 365 Tage im Jahr vornehm fernbleibt und dennoch den Anspruch erhebt, spezielle Antennen zur Analyse sozialer und politischer Machtverhältnisse und wirtschaftlicher Sachfragen zu haben.
Die Funktionen von Kunst und Kultur
Die Basis des KFG, eine Definition der Unesco, scheint auf den ersten Blick vernünftig, umfassend und angemessen: «Als Kultur gelten die Künste, sowie die Werte, Werke und Güter aller Art, die unser Herkommen bezeugen, damit zum Verständnis der Gegenwart beitragen und mithelfen die Zukunft zu gestalten.»
Der Rundumschlag ist allerdings zu grob: Beiläufig werden da nämlich die «Werte, Werke und Güter aller Art, die unser Herkommen bezeugen» und «zum Verständnis der Gegenwart beitragen» – mithin das sogenannte Kulturgut – und die eigentliche Kunst, also das aktuelle Werden künftigen Kulturgutes über einen Leisten geschlagen.
Um etwas genauer festzustellen, dass und wo denn in dieser Konstruktion der Wurm sitzt, lohnt sich ein Blick auf die Funktionen, welche Kultur und Kunst im öffentlichen Leben innehaben. Grob gesagt sind dies vier:
- Sie bietet Unterhaltung.
- Sie pflegt und konserviert das ideen- und sozialgeschichtliche Erbe des Landes.
- Sie bringt die Identität und Charakteristiken einer nationalen, regionalen oder ideellen Gemeinschaft zum Ausdruck.
- Sie ist ein Forschungsprojekt der experimentellen Wahrnehmungs- und Sozialpsychologie und der Emotionsforschung.
Zwar bestehen zwischen allen diesen Funktionen vielfache Querverbindungen und Überlagerungen. Es müssen aber auch folgenreiche Unvereinbarkeiten diagnostiziert werden. Die am schwersten wiegende besteht zwischen den ersten drei und der vierten, in welcher unschwer der Grund für den ständigen Konflikt zwischen Kunst und «Volkseele» zu erkennen ist: Die ersten drei Punkte definieren das, was man gemeinhin unter Kultur versteht. Der vierte ist das Anliegen der von der Kultur in Aufgabe und Wesensart zu unterscheidenden Kunst.
Künstler verstehen sich in der Regel nicht als Vertreter einer bestimmten nationalen, regionalen oder ideellen Gemeinschaft (wenn sie ihr Schaffen ab und zu dennoch als Referenz an eine solche verstehen, versuchen sie damit meistens missratene Werke und Mangel an Inspiration zu rechtfertigen). Vielmehr sehen sie sich gewöhnlich in Opposition zu allen Arten von Zusammenrottungen: Um der Lebendigkeit und Offenheit einer Gemeinschaft Willen setzen sie sich oft sogar bewusst über deren explizite und implizite Regeln hinweg.
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Kunstschaffen macht erst der Zahn der Zeit zu dem, was Stil und Identität einer sozialen Gemeinschaft prägt. Und noch einmal später erst werden ihre materialen Manifestationen zum Kulturgut, das gepflegt und konserviert werden will.
Künstler und Kulturschaffende unterscheiden sich deutlich voneinander. Kulturschaffende verwalten bestehende und gesicherte Güter. Die ökonomischen, sozialen und intellektuellen Bedingungen von Kunstschaffenden decken sich nicht mit den ihrigen, sondern weitgehend mit denjenigen von Wissenschaftlern, die in der experimentellen und theoretischen Grundlagenforschung tätig sind. Mit diesen teilen sie auch zunehmend die inhaltlichen Interessen.
Die Künstler zeichnen sich als diejenigen Grundlagenforscher aus, die selbst die letzten Winkel der menschlichen Erlebniswelten auszuleuchten versuchen und damit unter anderem verhindern, dass gewisse Grunderfahrungen tabuisiert und Lebensbereiche aus der bewussten persönlichen und sozialen Wahrnehmung ausgeklammert werden. Solche Abspaltungen führen immer zu irrationalen Reaktionen. Der zentrale Anspruch aktueller Kunst besteht also (und bestand schon immer) darin, mehr über das Verhältnis zwischen Wahrnehmung, Emotion und persönlicher Identität zu erfahren.
Auf den Punkt bringt dies der amerikanische Philosoph Nelson Goodman, der in seinem Buch Weisen der Welterzeugung expliziert, dass «die Künste als Modi der Entdeckung, Erschaffung und Erweiterung des Wissens – im umfassenden Sinn des Verstehensfortschritts – ebenso ernst genommen werden müssen wie die Wissenschaften und dass die Philosophie der Kunst mithin als wesentlicher Bestandteil der Metaphysik und Erkenntnistheorie betrachtet werden sollte.» (das Zitat charakterisiert übrigens auch das inhaltliche Programm unseres Magazins.)
Kunst muss nicht gefällig sein
Hier nun findet sich die entscheidende Reibungsfläche zwischen dem Staat und seinen Steuerzahlern und den Künstlern. Um diesem Auftrag, der existentielle Neugier nicht nur toleriert, sondern geradezu fordert, Genüge zu leisten, ist es nämlich zum Beispiel nicht nur völlig in Ordnung, sondern erwünscht, dass auch menschlicher Kot, abgesaugtes Fett aus Schönheitskliniken, Leichenteile und so weiter zu Materialien schöpferischer Entdeckungen werden. Die – keineswegs klare – Grenze setzt bloss das Strafgesetzbuch. Es ist aber auch völlig in Ordnung, derartige Kunstwerke, Performances und Provokationen als ekelerregend, abstossend und hässlich zu empfinden und sich zu weigern, sich mit ihnen zu identifizieren.
Der staatspolitische «Clash of Cultures» resultiert also aus der Tatsache, dass die Förderung des zeitgenössischen Kunstschaffens aus dem gleichen Topf gespiesen wird, wie die Pflege des Kulturschaffens, das als Ausdruck nationaler Werte dienen soll.
Die einzige Lösung besteht darin, das aktuelle Kunstschaffen (den Punkt vier des Aufgabenkataloges) aus der Kulturförderung auszuscheiden und einer gemeinsamen Förderstrategie mit der wissenschaftlichen Grundlagenforschung zuzuführen. Ein solcher Kurzschluss könnte sowohl für die Wissenschaft wie auch die Kunstschaffenden eine entscheidende Bereicherung darstellen. Letztere neigen nämlich nicht selten dazu, ihr Schaffen als «Forschungsunternehmen» zu deklarieren, das zwar offene Fragen der Wahrnehmungspsychologie und Emotionsforschung aufgreift. Ihr Theoretisieren bewegt sich jedoch nicht minder häufig auf dem Niveau veralteter hermeneutischer oder naiv-metaphysischer Konzepte. Allzu oft offenbaren sie, dass sie viele Entwicklungen der zeitgenössischen Wissenschaftstheorie nicht kennen, die eigentlich interessanten Fragen gar nicht zu stellen vermögen und sich damit selber um die echten Inspirationen betrügen.
Modelle einer solchen Zusammenarbeit lassen sich finden: Zu einem fruchtbaren Dialog zwischen Wissenschaft und Künstlern, der solche Unzulänglichkeiten ausmerzt, kommt es zum Beispiel am Institut für elektronische Musik der Kunstuniversität Graz (IEM), wo so hochkarätige Komponistinnen und Komponisten wie Olga Neuwirth oder Peter Ablinger und erstklassige Forscher und Ingenieure sich gegenseitig in ihrer Arbeit stimulieren.
Dass die Forderung nach einer Zusammenfassung von Wissenschaft und aktuellem Kunstschaffen in einem Fördertopf gerade heute aufgestellt werden kann, hat auch historische Gründe: Vor wenigen Jahrzehnten, als Grundlagenforschung ihr Interesse noch weitgehend auf Phänomene der anorganischen Ebene – Physik der Elementarteilchen, Kosmologie, Materialkunde, Chemie und so weiter – fokussierte, mag die Nähe des Kunstschaffens zur wissenschaftlichen Innovation noch beinahe ausschliesslich auf kreative Aspekte beschränkt geblieben sein: Sowohl der Wissenschaftler als auch der Künstler nutzten vergleichbare Strategien, um neues intellektuelles Land zu erobern. Die Wissenschaftstheoretiker waren, wie das obige Goodman-Zitat aus dem Jahr 1978 zeigt, bereits zur Einsicht gekommen, dass keine prinzipiellen Unterschiede zwischen den «Weisen der Welterzeugung» von Kunst und Wissenschaft besteht.
Mehr und mehr inhaltliche Gemeinsamkeiten
Mit der stürmischen Entwicklung bildgebender Verfahren in der Medizin und dem Erstarken der Neurowissenschaften decken sich heute aber nicht mehr bloss die Methoden der wissenschaftlichen Grundlagenforschung und des Kunstschaffens, sondern auch der Gegenstand des Interesses – nämlich die Funktionsweise unseres Denk- und Wahrnehmungsapparates. In gewisser Weise ähneln die äusseren Bedingungen der Gegenwart denjenigen der Renaissance, die – vor allem in der Person Leonardo da Vincis – auf ähnliche Weise künstlerische und wissenschaftliche Fragen synthetisierte und damit zu einer der authentischsten und produktivsten Epochen der europäischen Ideen- und Geistesgeschichte geriet.
Kunst und Wissenschaft müssten deshalb vermehrt zur Einsicht kommen, dass sie auch politisch gleiche Interessen verfolgen: Sie verteidigen ein Erkenntnisstreben, das nicht an einen unmittelbaren ökonomischen Nutzen gebunden ist und auch keinem kurzfristigen Leistungsauftrag verpflichtet sein kann. Und sie leisten eine unverzichtbare Arbeit, die bloss von potenten privaten Stiftungen, grossen Konzernen und der öffentlichen Hand alimentiert werden kann.
Es wäre deshalb angezeigt, die Kunstförderung und mithin den Punkt vier des Aufgabenkataloges aus der Kulturförderung auszugliedern und der Förderung wissenschaftlicher Grundlagenforschung zu subsumieren, damit alle Dinge am richtigen Ort wären. Wenn es dann noch gelänge, den Dialog zwischen Künstlern und Wissenschaftlern aktiv zu befördern, stünde einer zeitgemässen, zukunftsgerichteten und ökonomisch interessanten Industrie der Erkenntnis und einer nicht minder zeitgemässen Kulturförderungspolitik ohne periodische Gehässigkeiten nichts mehr im Wege. (wb)