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Prekäre Arbeitsverhältnisse deutscher Musiklehrpersonen

26.10.2016 — Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) begrüsst die Dresdner Erklärung der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen. Darin fordern die Lehrbeauftragten eine soziale Absicherung aller Lehrkräfte, die auf Honorarbasis arbeiten.

26.10.2016 — Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) begrüsst die Dresdner Erklärung der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen. Darin fordern die Lehrbeauftragten eine soziale Absicherung aller Lehrkräfte, die auf Honorarbasis arbeiten.

 

Zudem verlangen sie eine zeitnahe Anpassung ihrer Bezüge an das Gehaltsniveau von Festangestellten in vergleichbaren Positionen. Die Erklärung wurde am 23. Oktober auf der 7. Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm) in Dresden verabschiedet. Die bklm ist ein Zusammenschluss der Vertreter von Lehrbeauftragten aller 24 Musikhochschulen in Deutschland.

 

Inzwischen erteilen Lehrbeauftragte zwischen 40 und 60 Prozent des Unterrichts an deutschen Musikhochschulen. Anders als bei festangestellten Dozenten wurde die Vergütung der Lehraufträge in den vergangenen Jahrzehnten nur teilweise an die allgemeine Lohnentwicklung angeglichen, heisst es in der Erklärung. Momentan erhalten sie zwischen 22 und 44 Prozent der Bezüge von Festangestellten. Damit sei eine adäquate soziale Absicherung nicht möglich. Vielen langjährigen Lehrbeauftragten drohe deshalb Altersarmut. (cf)

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