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Instrumentales Amateurmusizieren ist Immaterielles Kulturerbe

08.06.2017 — Auf Vorschlag des Deutschen Musikrates ist in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO) das instrumentale Laien- und Amateurmusizieren in das deutsche Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.

08.06.2017 — Auf Vorschlag des Deutschen Musikrates ist in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO) das instrumentale Laien- und Amateurmusizieren in das deutsche Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.

 

Laut Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, sind rund zwei Millionen Musikerinnen und Musiker aktiv in Verbänden der instrumentalen Amateurmusik tätig. Sie lebten die kulturelle Vielfalt in unserem Land, pflegen kulturelle Bräuche und gäben sie an nachfolgende Generationen weiter. Die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis zeichne «das vielfältige Engagement dieser Menschen in besonderer Weise aus» und unterstreiche damit die Bedeutung der Amateurmusik für unsere Gesellschaft. 

 

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wächst von Jahr zu Jahr und macht die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar. Derzeit befinden sich 68 Kulturformen und vier Programme in dem Verzeichnis. (cf)

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