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Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016-2019

30.05.2014 — Der Schweizer Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016–2019 eröffnet. Die Kulturbotschaft legt Ziele und Massnahmen fest und bestimmt die Finanzmittel, die den Kulturinstitutionen des Bundes während der vierjährigen Förderperiode zugewiesen werden.

30.05.2014 — Der Schweizer Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016–2019 eröffnet. Die Kulturbotschaft legt Ziele und Massnahmen fest und bestimmt die Finanzmittel, die den Kulturinstitutionen des Bundes während der vierjährigen Förderperiode zugewiesen werden.

 

Der Bund will seine Kulturpolitik auf drei zentrale Handlungsachsen ausrichten: Kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation. Zudem will der Bundesrat die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verbessern, um eine kohärente Kulturpolitik auf nationaler Ebene zu erreichen. Zur Umsetzung seiner Kulturpolitik beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von 894.6 Millionen Franken.

 

Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 19. September 2014 zur Vernehmlassungsvorlage Stellung zu nehmen. Nach der Auswertung der Stellungnahmen wird die Kulturbotschaft gegen Ende Jahr dem Bundesrat zur Verabschiedung vorgelegt. Sie soll im 2015 vom Parlament behandelt und auf Januar 2016 in Kraft treten.

 

Mehr Infos: www.bak.admin.ch/?lang=de&webcode=d_14467_de

 

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