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Musiker haben ein Recht auf Lohn

Von Wolfgang Böhler

 

04.08.2006 — Auf MP3-Playern und Harddisk-Recordern sollen die gleichen Abgaben an die Gesellschaften zur Verwertung von Urheberrechten entrichtet werden, wie sie für Leerkassetten, CD-R und DVD schon lange üblich sind (siehe Feature). Mit ihnen kann einerseits dafür gesorgt werden, dass Musikern, Literaten und Filmern zumindest ein Teil der durch privates und illegales Kopieren entgangenen Einnahmen vergütet werden. Anderseits erlaubt es das bewährte System, in Sachen Privatkopien urheberrechtlich geschützter Inhalte eine gewisse Grosszügigkeit an den Tag zu legen.

Dass die IT-Industrie sich gegen solche Begehrlichkeiten wehrt, ist nachvollziehbar. Vor dem Aufkommen digitaler Unterhaltungselektronik hatte sie kaum Berührungspunkte mit der Musik- und Filmindustrie. Sie betrachtet deren Probleme mit einem gewissen Recht nicht als die ihrigen. Ihr primäres Interesse ist es, ihre Ware so billig wie möglich an die Konsumenten zu bringen.

Schwer nachvollziehbar ist hingegen, dass die Konsumentenschützer sich gegen die Abgaben wehren. Die bewährte Praxis ist dank dem Schutz der Rechte in Sachen Privatkopien nämlich deutlich konsumentenfreundlicher als es Alternativen je sein werden. Auch die Behauptung, mit der Vergütung würden Mehrfachbelastungen des Konsumenten in Kauf genommen, greift zu kurz. Mit den Abgaben werden ja nicht primär die regulär gekauften digitalen Inhalte vergütet, sondern diejenigen, die sich aus illegalem oder privatem Gebrauch ergeben. Echte Mehrfachbelastungen ergäben sich nur bei denjenigen Konsumenten, die tatsächlich nur käuflich erworbene digitale Inhalte auf ihren Harddisk- und MP3-Playern nutzen würden. Solange das Unrechtsbewusstsein dazu noch sehr gering ist, wird dies aber für längere Zeit noch eine verschwindend kleine Minderheit bleiben.

Die Forderung nach einer Lösung auf Basis von DRM-Systemen, die sowohl die Konsumentenschützer als auch die IT-Industrie erheben, packt das Problem von der falschen Seite an, denn die grossen Schwierigkeiten, Raubkopien im grossen Stil zu unterbinden, stammen nicht davon, dass die Dateien ungenügend geschützt wären. Das eigentliche Problem besteht in der Tatsache, dass mit dem Internet ein Distributionsmedium existiert, das im Schneeballsystem die blitzschnelle globale Verteilung von Raubkopien ermöglicht.

Selbst wenn perfekte digitale DRM-Systeme auf dem Markt sind, werden qualitativ gute Raubkopien relativ leicht erstellbar sein – in Sachen Musik notfalls mit der Hauruck-Methode, bei der ein Mikrophon wieder aufnimmt, was über die Lautsprecher eines Homestudios abgespielt wird. Da kann ein Einzelner durchaus ein wenig Aufwand betreiben, um ein wirklich gutes, DRM-befreites Duplikat zu erstellen. Ein einziger solcher Abzug reicht aber eben aus, um innert kürzester Zeit den ganzen Erdball mit Raubkopien zu überziehen. Deshalb schiesst selbst der Vorwurf an die Musikindustrie, sie habe das Internet als Distributionsmedium viel zu spät entdeckt, ins Leere. Sie hätte noch so früh auf den Zug aufspringen können, das Problem der schnellen, einfachen und freien globalen Distribution privater Daten wäre heute genau dasselbe.

Das System der Vergütungen auf den Datenträgern ist sicherlich nicht perfekt. Es hat sich aber in der Praxis bewährt. Es ist deshalb eine Frage des Pragmatismus, dass man es vorläufig weiterführt. Daneben wird die Musikindustrie ohnehin nach Alternativen suchen, um die Geldflüsse wieder selber unter Kontrolle zu bringen. Erst wenn diese wirklich ausgereift sind, sollte man über eine Wachablösung der Leerkassettenvergütung diskutieren. Vorläufig ist es im Interesse aller, das System auch auf MP3-Player und Harddisk-Recorder auszuweiten. (wb)

Der Wissenschaftstheoretiker und Musikpublizist Wolfgang Böhler ist Produzent von Worldmusic- und Kammerjazz-Projekten und Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins

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