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Von Wolfgang Böhler Der Schweizer Musikrat will im kommenden Jahr die Volksinitiative «Jugend + Musik» lancieren. Sie verlangt, dass die musikalische Bildung in der Schweiz in der Bundesverfassung verankert wird (Codex flores berichtete). Wir werden das

Von Wolfgang Böhler

 

05.01.2007 — Kurz vor den Weihnachtsferien hat der Bundesrat noch zwei Vorlagen in die Vernehmlassung geschickt. Es handelt sich um die Ratifizierung eng zusammengehörender Konventionen der Unesco. Die eine schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das «Recht aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik». Die andere verpflichtet die Vertragsstaaten, die notwendigen Massnahmen zum Schutz ihres immateriellen Kulturerbes zu treffen. Damit sind im Gegensatz zu physisch vorhandenen Werten wie Gebäuden, Landschaften oder Dokumenten traditionelle Ausdrucksformen wie «Musik, Theater, Legenden, Tanz oder Handwerk» gemeint. Interessierte Kreise haben bis Ende März Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Grossen und Ganzen geht es darum, Volkskultur besser zu schützen und zu bewahren.

Die geforderten Massnahmen der ersten Konvention – unter anderem der Informationsaustausch über die entsprechenden nationalen Projekte – können im Rahmen der üblichen Verwaltungstätigkeit bewältigt werden. Vorgesehen sind allerdings «freiwillige» Beiträge an einen internationalen Fonds. Sollte die Schweiz ins Auge fassen, sich da zu engagieren, müssten im Rahmen der Finanzplanung des Bundes vorgesehene Zuwendungen auf den üblichen politischen Wegen diskutiert werden.

Zur Durchsetzung der Ziele der Konvention über das immaterielle Kulturerbe wiederum wird von der Unesco ein Fonds eingerichtet, in den die Schweiz im Falle einer Ratifizierung ein Prozent des Beitrages einzahlen müsste, den sie zum ordentlichen Haushalt der Unesco bereits leistet. Faktisch würde dies die Zahlung von rund 25’000 Franken pro Jahr bedeuten. Zudem ist der Aufbau von Listen und Inventare zum jeweiligen nationalen immateriellen Kulturgut vorgesehen.

120 Staaten haben der Konvention bei der Verabschiedung an der Unesco-Generalkonferenz 2003 zugestimmt, keiner war dagegen. Die Schweiz hat sich zusammen mit weiteren sieben Staaten der Stimme enthalten – unter anderem, weil sie sich eine bessere Prüfung der Vor- und Nachteile von Inventaren und Listen gewünscht hätte.

Da müssen wir uns Schweizer allerdings zunächst selber an der Nase nehmen. Das Pilotprojekt eines Schweizerischen Inventars des immateriellen Kulturerbes, das auf der Webseite www.cioff.ch unter dem Patronat des Bundesamtes für Kultur zu finden ist, kann nun wirklich nur als abschreckendes Beispiel dienen: unbedarft gestaltet, benutzerunfreundlich und inhaltlich beliebig. Wird es als Indikator für den Willen des Landes genommen, die Konventionen der Unesco umzusetzen, dann ist nicht viel Gutes zu erwarten.

Was Jean-Frédéric Jauslin, der Direktor des Bundesamtes für Kultur zu den Konventionen sagt, findet sich hier (Stand: 05.01.2007). (wb)

Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.

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