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Basel-Stadt gibt sich ein Fördergesetz zur Kultur

Von Wolfgang Böhler

 

27.03.2009 — Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat die Beratung des Kulturförderungsgesetzes im Rat − voraussichtlich in der kommenden Sommersession − vorbereitet und einige Differenzen zu den Beschlüssen des Nationalrates vordefiniert (siehe Nachricht). Es wird also sicher zum Differenzbereinigungsverfahren zwischen den Räten kommen. Ob das Gesetz dieses Jahr endgültig unter Dach und Fach ist, bleibt also noch offen. Aber auch auf Kantonsebene tut sich in Sachen Gesetzgebung zur Kulturförderung einiges.

Die Kantone Aargau und Basel-Land arbeiten an Fördergesetzen, und der zuständige Regierungsrat hat vor einigen Tagen ein Kulturförderungsgesetz für den Kanton Basel-Stadt verabschiedet. In einem Ratschlag an den Grossen Rat gibt er sich überzeugt, dass die wachsende Bedeutung der Kultur «nicht nur als Grundbedürfnis der Menschen, sondern auch als gesellschaftspolitisches Thema, als Wirtschafts-, Tourismus- und Standortfaktor, ernst zu nehmen» ist.

Kultur, so der Regierungsrat weiter, sei kein Luxus, sondern «in einem zunehmend globalisierten Umfeld eine Grundvoraussetzung für ein demokratisches Zusammenleben und eine nachhaltige Entwicklung». Kulturelle, wissenschaftliche und wirtschaftliche Innovationen seien gleichwertige Pfeiler einer kreativen Gesellschaft. Wie wahr.

Auch der Kanton Basel-Stadt muss sich natürlich die Frage stellen, wie und an wen er die zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel für kulturelles und künstlerisches Schaffen verteilen will. Vom Giesskannenprinzip habe sich der Kanton, erklärt der Regierungsrat dazu, schon länger verabschiedet, zumal eine erfolgreiche Kulturförderung nur durch Selektion möglich sei. Eine Schwerpunktförderung ermögliche einen nachhaltigen Einsatz öffentlicher Fördermittel.

Zum Thema wird damit natürlich der in der Kulturförderung ständig präsente Grundkonflikt zwischen Freiheit der Kunst mit all den Schwierigkeiten, Wert und Wirkung eines aktuellen Schaffens beurteilen zu können, auf der einen Seite und der Definition bevorzugter Entwicklungen − Schwerpunkten eben − auf der andern. Wie der Nationalrat auf Bundesebene verwirft der Regierungsrat auf Kantonsebene die Schaffung eines Kulturbeirates − etwa nach dem Vorbild des Aargauer Kuratoriums, der hier Hilfestellungen hätte geben können.

Eine Garantie, dass in der Förderung immer richtig entschieden wird, gibt es naturgemäss nicht. Das wissen auch die Kulturverantwortlichen der Stadt Basel. Sie wollen deshalb Wert darauf legen, dass ihre Förderpolitik dank »klarer Strukturen und Transparenz ihrer Entscheidungen» möglichst kohärent sind. Die Vergabeentscheide des Kantons sollen sich deshalb nach einem öffentlich publizierten Kulturleitbild richten, das periodisch (was immer das heissen mag) immer wieder neu festgelegt werden soll.

Das Fördergesetz der Stadt Basel ist eine Antwort auf eine Motion der ehemaligen Grossrätin Verena Herzog. Sie hatte auch verlangt, dass eine externe Studie über die Bedeutung der Kultur als Standortfaktor und die durch Kultur generierten wirtschaftlichen Rückflüsse in Auftrag gegeben wird. Die Resultate hätten dann die Basis für die Formulierung des Fördergesetzes bilden sollen. Damit hat sich der Regierungsrat schwer getan.

Es gibt ein ähnliches, nach wie vor offenes Begehren der Ex-Grossrätin Fabienne Vulliamoz, zu dem sich der Regierungsrat vor gut einem Jahr geäussert hat. Sein Kommentar ist bemerkenswert: «Ebenfalls bezweifeln wir», schreibt die Exekutive, «dass teuer erkaufte Allgemeinaussagen, nämlich dass Kultur wie eingangs erwähnt neben ihrem ideellen Gewinn auch eine gewisse ökonomische Bedeutung im Sinne eines ‚Return on investment‘ hat, sich als unerwartetes neues Argumentationsinstrument für die Anliegen der Kulturförderung nutzen liesse, bzw. bestehende Strukturen in der staatlichen Kulturförderung ändern würde. Es ist nicht zu erwarten, dass auf Grund solcher Erkenntnisse dann künftig Mittel aus der Wirtschafts- oder Standortförderung in die Kultur fliessen würden. Wenn das der politische Wille des Parlaments wäre, könnte dies ohne weiteres bereits auf Grund der heute zur Verfügung stehenden Daten gefordert werden.» (die entscheidende Passage haben wir selber kursiv gesetzt).

Es ist offenbar weder auf Kantons- noch auf Bundesebene in den Köpfen der Politiker, dass ein lebendiges Kulturleben nicht nur wirtschaftliche Chancen bietet, sondern die Wettbewerbsfähigkeit des Landes in Zukunft entscheidend mitprägen wird.

Kulturförderung einmal nicht mehr bloss als Kostenfaktor zu sehen, sondern auch zum Thema der Wirtschafts- und Jungunternehmensförderung zu machen, ist mit Blick auf die Umwälzungen der Weltwirtschaft nicht bloss «nice to have», sonden eine zwingende ökonomische Notwendigkeit. (wb)

Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.

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