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Deutschland unterstützt arbeitslose Künstler

Von Wolfgang Böhler

 

22.05.2009 — Die Schweizer Bundespolitiker haben bislang erklärt, sie möchten das Thema der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden nicht im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes abhandeln; sie haben aber durchs Band weg versichert, dass sie das Problem in anderer Form angehen werden. Nun denn, jetzt gibt’s Gelegenheit dazu. Deutschland macht’s vor. Das Bundeskabinett unseres nördlichen Nachbarn hat beschlossen, dass Schauspieler, Musiker und andere Beschäftigte der Kulturbranche nur noch sechs Monate statt wie bisher ein Jahr lang beschäftigt gewesen sein müssen, um Anspruch auf Arbeitslosengelder zu haben.

Die Sonderregelung gilt nur für Personen, deren Jahreseinkommen im Schnitt nicht über 30’240 Euro liegt. Die Bezugsdauer bleibt dabei gestaffelt. Wer sechs Monate gearbeitet hat, hat Anspruch auf drei Monate Unterstützung, nach acht Monaten erhöht sich der Anspruch auf vier, nach zehn auf fünf Monate.

In der Schweiz gilt die Regel, dass die ersten dreissig Kalendertage einer befristeten Anstellung im Falle atypischer Beschäftigungsverhältnisse, wie sie im Kulturbetrieb üblich sind, zur Berechnung des Anspruchs doppelt zählen. Zudem macht die Schweiz Konzessionen, wenn es um die Berechnung des Durchschnittseinkommens geht: Da wird der durchschnittliche Verdienst der letzten sechs oder zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit als Basis genommen, und zwar die höhere der beiden Zahlen.

Die neue Regelung in Deutschland ist mit Blick auf die Schweiz interessant, weil die Enquete-Kommission «Kultur in Deutschland» des Deutschen Bundestages vor einigen Jahren die Regelung von uns Eidgenossen sehr positiv bewertet und dem Bundestag die Übernahme des «Schweizer Modells» in Deutschland empfohlen hat. Nun geht die Deutsche Bundespolitik sogar darüber hinaus.

Das tönt natürlich so, als ob in den Gegenden nördlich von Schaffhausen und Basel im Vergleich zum knausrigen Helvetien paradiesische Zustände herrschen würden. Zu behaupten, die deutschen Kulturschaffenden seien materiell besser gebettet als die schweizerischen, dürfte allerdings naiv sein. Die Schweizer Künstler profitieren vermutlich nach wie vor mehr von hierzulande höherem Lebensstandard, höheren Entschädigungen für ihre Arbeit und einem solideren öffentlichen sozialen Netz – trotz fehlender Künstlersozialkasse, wie sie in Deutschland Realität ist. Schweizer AHV und Ergänzungsleistungen werfen unter dem Strich vermutlich mehr ab als Hartz IV.

Die neue deutsche Regelung hat vielmehr symbolischen Charakter. Nachdem man hierzulande immer noch darüber staunen kann, dass für den Bundesrat das höchste der Gefühle in Sachen Support für die Kultur Investitionen in die Bauwirtschaft sind (siehe dazu dieses Editorial), wird in Berlin ein Zeichen gesetzt. Da herrscht offenbar eher die Einsicht, dass die Kreativen einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisten und damit Anspruch darauf haben, dass man ihnen materiell unter die Arme greift, wenn’s mal nicht so gut läuft. (wb)

Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.

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