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15.01.2010 — Die Länder der EU sind dabei (es ist ja auch ein EU-Programm); aber auch die Nicht-EU-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei sind’s, und weitere Länder des Westbalkans werden ebenfalls mitmachen: beim Europäischen Kulturprogramm. Die Schweiz – unsere Leser haben es natürlich bereits erraten – ist nicht mit von der Partie. Wäre ja noch schöner, schliesslich gibt es mittlerweile ja mehr als genug Austausch. Zwischen der Schweiz und der EU werden dank Teilnahme an den entsprechenden europäischen Programmen reibungslos Asylbewerber und Kriminelle hin- und hergeschoben, es wird gemeinsam gegen Krankheitsepidemien in den afrikanischen Ländern gekämpft und die Helvetier sind dabei, wenn es darum geht, auf EU-Niveau «Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, welche die Lebensqualität von älteren Menschen verbessern». Nur unsere Kulturschaffenden schauen dumm aus der Wäsche, wenn’s rund um uns herum kreativ wird.
Die Beteiligung von Nicht-Mitgliedstaaten an den Kultur-Förderprogrammen der EU wird «über bilaterale Assoziationsabkommen zwischen dem jeweiligen Land und der EU geregelt». Teilnehmen können Einrichtungen und Organisationen aus den Ländern, die – Achtung jetzt kommt’s – in das Kulturbudget der EU einzahlen. Es kostet also etwas. Da wird sich der Eidgenosse ja hüten. Die dumben EU-Künstler würden die reiche Schweiz ja eh bloss melken. Und unsere Rolf-Knie-Elefanten und DJ Bobos werden wir in den boomenden globalen Märkten auch ohne Mithilfe der EU los.
Nun hat das Schweizer Parlament ein offizielles Kulturförderungsgesetz verabschiedet, das laut Artikel 1 auch den Kulturaustausch mit dem Ausland regelt, nämlich folgendermassen: Artikel 22 besagt, dass der Bundesrat «zur Förderung der internationalen Beziehungen völkerrechtliche oder privatrechtliche Verträge abschliessen kann, welche die kulturelle Zusammenarbeit und die finanzielle Beteiligung an internationalen Kulturförderungsmassnahmen regeln» (das Zitat ist nicht ganz korrekt, wir haben die Satzstellung umgestellt, aber ohne die Aussage zu verändern; aus keinem besonderen Grund übrigens).
Es handelt sich – wie so vieles in dem Gesetz – zwar um eine Kann-Formulierung. Dennoch findet sich nun für eine Teilnahme an dem EU-Kulturprogramm eine Gesetzesgrundlage. Das ist auch der grünen Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber und 43 Mitunterzeichnern aus den links-grünen Parteien und der bürgerlichen Mitte aufgefallen. Sie haben deshalb eine Motion eingereicht, die den Bundesrat veranlassen soll, «die sofortige Teilnahme der Schweiz am Europäischen Kulturprogramm zu veranlassen». Gut so.
Dass dann Zürich (oder Basel oder Bern oder unseretwegen Sion oder Locarno) endlich mal die Chance hätte, Kulturhauptstadt Europas zu werden, ist das eine. Wichtiger wäre, dass unsere Kulturstiftung Pro Helvetia nicht immer wieder schief in der europäischen Kulturlandschaft liegen würde und Probleme beim Andocken an europäische Projekte hätte. Unsere Künstler wären dann auch voll im Fokus der Europäischen Kulturpreise für Kulturerbe, Architektur (den «unser» Peter Zumthor allerdings schon gewonnen hat), Literatur und Pop-Musik. Letzteres könnte für die absehbare nächste Schlappe im European Song Contest entschädigen.
Aber möglicherweise kommt das Begehren ja ein Tick zu spät. Nachdem die Schweiz sich ziert, Steuerfluchtgelder rauszurücken und dafür Minarette verbietet, könnte die Motivation der EU, sie im Ideensandkasten der Kultur mitspielen zu lassen, auch schon grösser gewesen sein. (wb)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
