![]() |
15.10.2010 — Lassen sich mehr öffentliche Ausgaben für Kultur im Detail irgendwie rational rechtfertigen? Nein. Wie denn auch? Es gibt keinen rationalen Grund dazu, für eine Opernproduktion Millionen aufzuwerfen oder so und so viele Orchester zu unterhalten oder so und so viele Schriftsteller von Staates wegen durchzufüttern. Für dreispurige Autobahnen, Fluss- oder Atomkraftwerke, Zentren für Herzchirurgie, eine zweite Gotthardröhre und Armee-Benzinkanister gibt es (einigermassen rationale) Rechtfertigungen, nicht aber für Kunstmuseen, Literaturinstitute und vom Staat angekaufte Bronzeskulpturen.
Forderungen nach mehr Mitteln für die Kultur sind in der Regel Folge eines konstruierten Sachzwanges, in dem Kulturbudgets im Grunde genommen von sozial-und arbeitspolitischen Begehren in Geiselhaft genommen werden.
Das funktioniert folgendermassen: Auf einer Verwaltungsebene, einer Gemeinde oder einem Kanton, wird eine kulturelle Institutionen ins Leben gerufen und über eine gewisse Zeit am Leben gehalten – solange, bis Arbeitsplätze mit faktischem Gewohnheitsrecht, wirtschaftliche Vernetzungen und emotionale Bindungen entstanden sind.
Dann wird von der nächsthöheren Verwaltungsebene, also dem Kanton oder dem Bund, erwartet, dass sie die Kosten übernimmt und die Weiterexistenz der Kultureinrichtung garantiert, weil man so etwas Gutes und Wichtiges ja nicht sterben lassen kann. Manchmal kommen die Argumente nahe an den Jö-Effekt im Tierschutz, mit dem man das Entrüstungspotential des einfachen Bürgers am zuverlässigsten mobilisiert.
Spielen die derart unter Druck gesetzten da nicht die Rolle der Bad Guys, bevölkern sich ihre Kulturbudgets mit Aufgaben, die sie nie gesucht haben. Sie schränken damit den eigenen Spielraum und die eigene Dynamik empflindlich ein – bis zur Lähmung.
In dieser Hinsicht ist die vielgescholtene Wirtschaft gegenüber der Kultur, die angesichts solcher Beharrungstendenzen ein paradox anmutendes Selbstbild von Innovation und Dynamik pflegt, viel vitaler: Unternehmen, die nicht mehr lebensfähig sind, werden eliminiert – meistens mit sehr harten menschlichen und ökonomischen Konsequenzen. Wirtschaftslenker wissen, dass Unternehmen keine Sozialwerke sind und Neues nur entstehen kann, wenn Altes entsorgt wird. Kulturpolitikern scheint dies nicht immer so klar zu sein.
Kulturförderung ist kein Sozialwerk, und Kulturförderung ist nicht dazu da, Arbeitsplätze zu sichern. Sie soll Ideen befördern und das Gedächtnis eines Landes wahren, soweit dies sinnvoll ist. Kulturinstitutionen müssen eliminiert werden können, wenn ihre Existenz die Dynamik des Kulturlebens hindert. Sie müssten sogar viel leichter wieder beerdigt werden können als «normale» Firmen, weil für Kultur eben kein Pflichtprogramm formuliert werden kann und weil sie nur kraftvoll wirken kann, wenn sie wendig und flexibel bleibt.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Dass sich Kulturausgaben nicht rational rechfertigen lassen, heisst nicht, sie seien nicht sinnvoll. Tatsächlich gibt die Schweiz noch viel zu wenig für Kultur aus. Dafür lässt sich sogar argumentieren, wenn auch anders als gemeinhin angenommen.
Kultur ist der Erfahrungsschatz und Kunst das Grundlagenforschungslabor einer Gesellschaft. Sie sorgen (im Idealfall) für Innovationen, offene dynamische Strukturen und Ideen, die letztlich zu Produkten und Dienstleistungen führen, die das Land konkurrenzfähig halten. Sie lassen sich direkt vergleichen mit den Forschungs- und Entwicklungslabors grosser Unternehmen.
Unter diesen sind diejenigen langfristig am erfolgreichsten, die möglichst viel ihrer Gewinne in eben diese Brutstätten von Innovationen investieren. Je mehr Geld in Forschung und Entwicklung fliesst, umso besser. Rational rechtfertigen mit konkretem Return on Investment kann und muss ein Unternehmen diese Ausgaben nicht.
Genauso muss es eine Volkswirtschaft tun: Um auch für künftige Herausforderungen gewappnet zu sein, muss sie so viel wie möglich in Forschung, Bildung, Kunst und Kultur investieren, und diese möglichst professionell begleiten. Letzteres bedeutet unter anderem, sich von Strukturen und Institutionen, die zu erstarren beginnen, auch wieder trennen zu können. (wb)
