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Kunst und Religion II: Integration vs. Aufklärung

Von Wolfgang Böhler

 

15.07.2011 — Anlässlich eines Besuches in der Schweiz hat Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, vor einigen Wochen beschrieben, wie in Deutschland Kulturförderung neuerdings in den Strudel des religiösen Dialoges gerät – nicht zuletzt im Zuge der Diskussionen um die Integration von Migranten aus nichtchristlichen Kulturen. Dabei rutscht die Kulturpolitik (das hat Zimmermann nicht gesagt, ist aber eine Konsequenz daraus) in eine Art Double-Bind-Position: Sie muss zwei widersprüchliche Aufgaben erfüllen. Welche davon falsch ist, lässt sich aber einfach feststellen.

Die Kulturpolitik müsse in Zukunft so gestaltet werden (das hat Zimmermann wiederum so gesagt), dass Migranten und Migrantinnen gleichen Zugang und gleiche Chancen haben wie alle andern Künstler. Damit – so kann man Zimmermanns Aussage interpretieren – macht die Kulturförderung einen entscheidenden Schritt weg von der Aufgabe der Definition einer nationalen Identität oder Selbstdarstellung; sie entwickelt sich hin zur Hüterin einer offenen Gesellschaft und zur Garantin für Chancengleichheit, die sich weder national noch weltanschaulich festlegen darf.

Eine solche Ansicht kann man uneingeschränkt teilen. Kulturförderung sollte konsequent verhindern, dass Themen, Prozesse oder Ideen aus was für Gründen auch immer tabuisiert oder ausgeklammert werden. Es ist zwar nicht ihre eigentliche Aufgabe, aber ein bedeutender Selbstverteidigungs-Mechanismus, der garantiert, dass sie ihre zentrale Bestimmung erfüllen kann: Raum für neue Erkenntnisse, Erfahrungen und gesellschaftliche Entwürfe zu schaffen und Tabuisierungen zu verhindern. Sie sollte dabei wie Justitia blind urteilen und ihre Gunst ungeachtet der Herkunft, gesellschaftlichen Stellung und politischen Überzeugung der Bittsteller erweisen.

Dabei bleibt es aber leider nicht. Bislang, so Zimmermann, habe für den Deutschen Kulturrat die religiöse Frage keine eigentliche Rolle gespielt, und es habe einen Grundkonsens gegeben, dass sie auch keine Rolle spielen sollte. Man habe nicht gewollt, dass «die Religion Kulturförderstrukturen überlagert». Von diesem Prinzip komme man nun ab. Religiöse Strukturen, die es im Kulturbereich gebe, sollten auch in den Kulturrat integriert werden. Damit müsse man sich Gedanken machen, wie man mit den religiösen Strukturen arbeite.

Soll die Kulturförderung sich tatsächlich im Rahmen des interreligiösen Dialoges engagieren? Kann sie dazu einen Beitrag leisten, den andere Institutionen nicht zu leisten imstande sind? Als Argument dafür erinnerte Zimmermann daran, dass religiöse Äusserungen ja auch Teil der Kultur seien. Er gab aber auch offen zu, dass man sich da auf ein Minenfeld begebe.

Hier sollte man das Fähnlein der Aufklärung hochhalten: Kulturförderung darf nicht affirmativer Teil des religiösen Dialoges werden, sie muss vielmehr säkulare Garantin einer offenen Gesellschaft bleiben. Würde sie zur Partnerin im interreligiösen Dialog, müsste sie auf religiöse Empfindlichkeiten Rücksicht nehmen und unter Umständen Tabus mittragen, wo sie als Hüterin der offenen Gesellschaft die Aufgabe hätte, dafür zu sorgen, dass diese Bürgern, die sie nicht als die ihren betrachten, nicht aufgezwungen werden können.

Es ist zu hoffen, dass sich Kulturförderer gegen eine Vereinnahmung durch (inter-)religiöse Debatten konsequent zur Wehr setzen und damit ein unmissverständliches Zeichen dafür setzen, dass Religion Privatsache bleibt und nicht den politischen Dialog mitbestimmen darf.

In einer Hinsicht allerdings teilen Kulturförderung und Religion einen gesellschaftlichen Wert: Beide sollten dafür stehen, dass der Mensch, das Individuum einen eigenen Wert hat, ganz unbhängig von seinem wirtschaftlichen Leistungsvermögen, seinem Warenwert als Arbeitskraft oder seiner gesellschaftlichen Stellung. (wb)

Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.

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