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23.09.2011 — Die Musikräte Deutschlands, Österreichs und der Schweiz haben gemeinsam unter einem Dach (D-A-CH: Deutschland, Austria, Confoederatio Helvetica): getagt und eine Resolution verabschiedet. Sie fordert «die Zivilgesellschaft, die Parlamente und die Regierungen» auf, die Unesco-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen konsequent umzusetzen. Die etwas salbungsvoll und damit natürlich nicht sehr griffig geratene Resolution will verhindern, dass das Unesco-Anliegen zur «Schubladen-Konvention« wird.
Wie steht es damit in der Schweiz? Die Konvention ist hier im Oktober 2008 in Kraft getreten. Sie darf nicht verwechselt werden mit der Unesco-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, die gleichzeitig in Kraft getreten ist und öffentlich intensiver diskutiert wird, weil das Volk aufgefordert worden ist, Vorschläge für eine Liste des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zu machen.
Die beiden Konventionen sind komplementär: Diejenige zum immateriellen Kulturerbe betont mehr den heimatlichen Aspekt und zielt nicht zuletzt auf das Volkskulturgut. Diejenige zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen riecht etwas nach Multikulti und birgt deshalb mehr politischen Zündstoff. Kein Wunder, dass sie etwas in den Hintergrund gerückt wird.
Stöbert man in der Konvention, versteht man, weshalb die Resolution des Musikrates so wolkig daherkommt. Der Unesco-Text neigt nämlich selber zum Bombast. Der Vielfalts-Förderung wird da gleich auch noch Verantwortung für die Stärkung der Frau, den interkulturellen Dialog, die Emanzipation der Entwicklungsländer und den Weltfrieden aufgebürdet.
Das ist ein typisches Beispiel für den Hologramm-Charakter des gängigen Kulturverständnisses, das selbst noch vom banalsten Provinzkonzertchen und der trivialsten Quartierlesung Engagement für die Chancengleichheit der Geschlechter, Abschaffung der Todesstrafe, Gerechtigkeit für unterdrückte Völker und Antworten zum spirituellen Ursprung des Universums erwartet.
In der Konvention steht etwa: «Die Vertragsparteien bemühen sich, in ihrem Hoheitsgebiet ein Umfeld zu schaffen, in dem Einzelpersonen und gesellschaftliche Gruppen darin bestärkt werden (…) ihre eigenen kulturellen Ausdrucksformen zu schaffen, herzustellen, zu verbreiten, zu vertreiben und Zugang zu ihnen zu haben, wobei die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse von Frauen sowie von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, einschliesslich der Personen, die Minderheiten oder indigenen Völkern angehören, gebührend berücksichtigt werden.»
In der Musikrats-Resolution wird auch gleich mit der ganz, ganz grossen Kelle angerichtet. Als erstes fordert sie «die Zivilgesellschaft, die Parlamente und die Regierungen» auf, «im Sinne einer Vorbehaltsklausel alle politischen Themen auf die Anwendbarkeit der Unesco-Konvention Kulturelle Vielfalt genau zu prüfen und diese ggf. umgehend anzuwenden.»
Man muss sich das einmal vorstellen: Die Musikräte erhoffen sich letztlich, in alle politische Diskussionen und Debatten eine Prüfung der Kompatibilität mit den Anliegen der Förderung der kulturellen Vielfalt zu integrieren.
Das klingt noch ehrgeiziger als die Idee, welche die Grünen in der Schweiz einmal aufgebracht haben. Alle politische Entscheide hätten sie gerne einer Kulturverträglichkeitsprüfung unterstellt. Als ob die Agenda von Parlamenten und Verwaltungen nicht schon unter viel zu viel bürokratischem Ballast zusammenzubrechen drohte.
Es ist möglich, dass der schlechte Ruf, den Kulturpolitik unter den Politikern hat, sich nicht zuletzt mit dieser Inflation von Ansprüchen, Anforderungen und Appellen, verbunden mit ebenso gewichtigen wie vagen praktischen Forderungen zu tun hat. Etwas mehr nüchterner Pragmatismus würde der Kulturpolitik im Alltag sicherlich nicht schaden. (cf)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
