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11.01.2013 — Wir fragen uns ja, wie die Zeitungs-Verleger auf die Idee kommen, ihnen gehöre auch das Online-Geschäft und sie hätten da die Deutungshoheit. Mit Blick auf die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Medien benehmen sie sich (respektive der nicht unumstrittene Präsident der Verbandes Schweizer Medien) zumindest so, als hätten sie da das Sagen und nicht die Politik. An einschlägigen Branchentreffen, die (wegen des Dreikönigstages) sinnigerweise als eine Art «Königstagungen» gelabelt sind, wird gefuttert und gewettert (egal in welcher Reihenfolge). Was für Kleider tragen diese Könige? In Sachen Onlinejournalismus sind die Zeitungsdrucker auch bloss Besatzungsmacht. Die Printverleger usurpieren und domestizieren den neuen Kanal, der sich autonom und unabhängig von alten Brancheninteressen entfalten können sollte. Das ist keineswegs im Interesse der Medienvielfalt.
Für Onlinejournalismus gelten mit Blick auf öffentlich-rechtliche Aufgaben dieselben Überlegungen wie in Sachen Schweizer Radio und Fernsehen (SRF). Der Staat, das heisst der Bürger, das heisst wir, haben ein Interesse an einem verantwortungsvollen, nicht kommerziell motivierten Webmedien-Angebot mit dem wir uns staatsbürgerlich identifizieren können, das in Sachen Qualität die Latte legen kann und als mediales Gravitiationszentrum eine Vielfalt an Drittleistungen und -projekten zu ermöglichen hat, so wie dies SRF in Sachen Radio und Fernsehen tun.
Darüber hat die Politik zu entscheiden und nicht die Verlegerlobby. Es gilt deshalb zu verhindern, dass der Verband (traditioneller) Schweizer Medien sich zum massgebenden Ansprechpartner und Moderator der entsprechenden Diskussion machen kann. Es gilt, den Vorwurf, den der Verband dem Schweizer Radio und Fernsehen macht, auf ihn selber zu projizieren: Drucker, bleib bei den Bleilettern. Die gedruckten Zeitungen, Lokalradios und -fernsehen sind nicht die Interessensvertreter der Onlinebranche, sie sind ihre etablierte Konkurrenz, die – hat sie das Sagen – zukunftsträchtige Entwicklungen und Innovationen verhindert, weil es ihr in erster Linie darum geht, rückwärtsgewandte Publikations- und Geschäftsmodelle zu schützen und die Machtverhältnisse zu erhalten.
Man kann sich allerdings auf den Standpunkt stellen, dass auch das öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen im Grunde nach den gleichen Argumenten nicht die richtige Instanz ist, um ein autonomes öffentlich-rechtliches Angebot im Web aufzubauen. Die Dinge sind allerdings etwas komplizierter, weil die verschiedenen Kanäle miteinander interagieren. Die Medienkonvergenz hat ja bereits dazu geführt, dass sich Radio- und Fernsehmacher zusammengeschlossen haben.
Staatsphilosophisch korrekt wäre es dennoch, wenn der Staat (also wir Bürger) ein unabhängiges öffentlich-rechtliches Internetmedium initiieren würde, mit dem Auftrag, analog zum Radio- und Fernseh- ein Internetangebot aufzubauen. Ein solcher grosser und visionärer Wurf ist heute politisch leider, leider nicht vorstellbar. Man kann deshalb immerhin damit leben, dass das bestehende SRF die Aufgabe übernimmt und so als grosser Player ein Umfeld schafft, in dem sich eine unabhängige private Webjournalismus-Branche entfalten kann. Die einzige Investition, die SRF schützen muss, ist nämlich die Verantwortung gegenüber den Staatsbürgern. Die Shareholder der privaten Verleger haben partikuläre Interessen, die das Gemeinwohl nicht unbedingt einschliessen. (cf)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
