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06.09.2013 — Der Solothurner Nationalrat (und Solothurner Stadtpräsident) Kurt Fluri will den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, «im Urheberrechtsgesetz eine Regelung für die Entgeltung der Nutzung von Werkexemplaren beim analogen und digitalen Verleihen zu treffen. Urheberinnen und Urheber sollen in den Genuss einer zeitgemässen Abgeltung kommen.» (13.3583). Fluri ist einer der wenigen kulturaffinen liberalen nationalen Räte, die dafür sorgen, dass Kulturpolitik in der Agenda der Bürgerlichen zumindest eine bescheidene Rolle spielt. Als FDP-Vertreter liegen ihm dabei Fragen der Verteidigung des Eigentums nahe, deshalb wohl auch dieser Vorstoss. Die «Urheberrecht ist Diebstahl»-Mentalität der modernen Selbstbedienungsgesellschaft dürften seinem staatspolitischen Gewissen zuwiderlaufen.
Handlungsbedarf sieht Fluri, weil der schweizweite Zusammenschluss von Bibliotheken für gemeinsame Dienstleistungen «tendenziell den flächendeckenden Zugang zu Büchern, Hörbüchern, Zeitschriften und Zeitungen» ermöglicht, weil mit Unterstützung des Bundesamtes für Kultur (BAK) eine «Ausweitung der Ausleihe von digitalen Inhalten in Bibliotheken» im Gang ist, und weil der parallele Zugang der Leserinnen und Leser zu urheberrechtlich geschützten digitalen Werken ermöglicht wird.
Es geht also um nichts weniger als einen Medienumbruch: Statt physische Informationsträger in Form von Papier (Bücher, Noten) und Polycarbonat (CD, DVD), werden Bibliotheken künftig im grossen Stil auch digitale Inhalte ausleihen, was im ersten Moment etwas skurril scheint: Im Gegensatz zu handfesten Gegenständen lassen sich digitale Dateien eben problemlos vervielfältigen. Waren bislang Besitz und Nutzungsrechte an Daten deckungsgleich, fallen diese Aspekte künftig auseinander, so wie dies etwa im Falle von Software bereits Realität ist.
Viele haben Programme wie einschlägige Textverarbeitungs-Applikationen auf ihrem Computer bereits vorinstalliert. Nutzung bedeutet nicht mehr Erwerb der Dateien, sondern der Zugangsrechte dazu. Die Nutzung geistigen Eigentums verlagert sich von einem System der Distribution zu einem solchen der Zugangskontrollen. Letztlich läuft Fluris Motion darauf hinaus, für Bibliotheken ein System von Tantiemen einzuführen, weil sie durch den digitalen Wandel auch in die Rolle von Multiplikatoren von Inhalten hineinwachsen könnten.
Nationalrat Fluri befürchtet, dass es «bereits spät ist, für den Leihverkehr eine zeitgemässe rechtliche Regelung zu treffen für stetig zunehmende, jedoch noch nicht abgegoltene Nutzungen». Die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga ‒ sinnigerweise mit einem prominenten Schriftsteller verheiratet und damit indirekt Nutzniesserin von Urheberrechten (macht sie das befangen?) ‒ hat im August 2012 eine Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (AGUR12) einberufen.
In der AGUR12 werde auch die Einführung eines Rechts für den physischen Verleih von Werken und für deren Verleih über das Internet zur Debatte gestellt, schreibt der Bundesrat in seiner vorläufigen Antwort auf die Motion. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe würden Ende 2013 erwartet, und es empfehle sich, vorerst diese abzuwarten, bevor über die Frage einer Bibliothekstantieme befunden werde. Der Bundesrat beantragt deshalb, die Motion abzulehnen.
Der Wandel wird unseren Alltag und Umgang mit geistigem Eigentum allerdings weitaus tiefergreifend verändern, als wir heute vielleicht glauben. Druck von verschiedenen Seiten, Öffentlichkeit für das Thema und seine Bearbeitung auf mehreren Ebenen sind deshalb sicherlich sinnvoll. (wb)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
