04.08.2006 — Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen Abgaben auf MP3-Playern aufschiebende Wirkung erteilt. Der Entscheid ist symptomatisch für das Ringen um ein angemessenes System zur freien Nutzung künstlerischer Produkte und ihrer Abgeltung.
04.08.2006 — Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen Abgaben auf MP3-Playern aufschiebende Wirkung erteilt. Der Entscheid ist symptomatisch für das Ringen um ein angemessenes System zur freien Nutzung künstlerischer Produkte und ihrer Abgeltung.
Im Januar 2006 hatten die Schweizer Gesellschaften zur Verwertung von Urheberrechten bei der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten einen Antrag gestellt, in dem sie verlangten, dass auf der neuesten Generation von Audio- und Videomedien Abgaben erhoben werden. Mit diesen wollen sie die Ausfälle von Einnahmen von Musikern, Literaten und Filmemachern kompensieren, die diesen durch private und illegale Kopien ihrer Werke entstehen. Die Abgaben hätten ab dem 1. März dieses Jahres erhoben werden sollen. Die Einführung wurde allerdings durch eine Beschwerde von Interessensverbänden der IT-Industrie verzögert. Nun haben weitere Beschwerden von Organisationen des Konsumentenschutzes und vom Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer einen Entscheid in der Sache weiter hinausgeschoben.
Die Vorgeschichte
Mit dem Aufkommen billiger Speichermedien für Ton- und Filmaufnahmen wurde es in der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts zusehends schwieriger, mit Musik und Filmen auf die gleiche Art Einnahmen zu erzielen wie mit anderen Produkten auch – indem man sie nämlich zu einem festen Stückpreis über den Ladentisch hinweg verkauft. Die Konsumenten konnten viel billiger in ihren Besitz gelangen, nämlich indem sie selber Kopien davon herstellten – und dies im Prinzip in beliebiger Anzahl, ohne dass die Produzenten über diese wundersame Vermehrung die Kontrolle hätten. Der Einnahmenausfall hielt sich für die Musiker, Filmer und ihre Produktions- und Distributionsfirmen zunächst allerdings noch in gewissen Grenzen. Zum einen, weil die Privatkopien qualitativ deutlich schlechter ausfielen als die Originale. Vor allem aber bedurfte es zum andern für eine Distribution von Raubkopien im grossen Stil doch einer erheblichen kriminellen Energie.
Die Weblinks
Suisa:
www.suisa.ch
Swico:
www.swico.ch
Stiftung für Konsumentenschutz
www.konsumentenschutz.ch
Urheberrechtsgesetz
www.admin.ch/ch/d/sr/231_1
Kommentar
Editorial vom 04.08.2006
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Erste empfindliche Einbussen im Verkauf von Tonträgern musste die Musikindustrie mit dem Aufkommen billiger Kassettengeräte hinnehmen. Das Geschäft mit Leerkassetten florierte vor allem, weil den Käufern Inhalte zur Verfügung standen, die sie darauf kopieren konnten. Mit andern Worten: Die Kassettenhändler machten ihr Geschäft auf Kosten der Produzenten der Inhalte.
Von dem boomenden Markt profitierten die Musiker zwar auch – konnten sie ihre Bekanntheit doch dank der sich schnell und unkompliziert verbreitenden Privatkopien erhöhen. Dennoch schien es allen Beteiligten gerecht, einen Teil der Einnahmen an den Leerkassetten, die nur dank ihrer Leistungen massenweise verkauft wurden, auch den Produzenten der Inhalte zukommen zu lassen.
So wurde in der Schweiz 1992 die sogenannte Leerkassettenvergütung eingeführt. Die Importeure der Kassetten, von denen es nur sehr wenige gibt, lieferten bis Ende 1999 pro verkaufte Stunde Audioband 38 Rappen ab, seit 2000 33 Rappen (46 Rappen für die Stunde Videoband). 2003 wurde das Vergütungssystem auf die neueren Datenträger CD-R und DVD ausgedehnt. Ab 1. Januar 2006 werden rund 5 Rappen für eine CD-R und 45 Rappen für eine DVD abgeliefert.
Mit diesem Vergütungssystem konnten Datenträgerhändler und Verwertungsgesellschaften in der Folge reichlich praktische Erfahrungen sammeln. Sie fanden dabei letztlich ein gutes Gleichgewicht zwischen den legitimen Ansprüchen der Produzenten nach Entschädigung für ihre Arbeit und dem Bedürfnis der Konsumenten, private Kopien legal und unkompliziert erstellen zu können.
Aufgrund von Befragungen eines Sozialforschungsinstitutes zu den Kopiergewohnheiten der Konsumenten wurde ein Verteilmodus ausgetüftelt. Die Einnahmen von Audiodatenträgern inklusive CD-R Audio werden heute nach folgendem Schlüssel verteilt: 67,5 Prozent gehen an die Musiker (verteilt von der Suisa), 5,02 Prozent an die Literaten (Pro Litteris), 2,48 Prozent an die Dramatiker (SSA) und 25 Prozent an die Interpreten (Swissperfom). Ähnliche Schlüssel gelten für andere Datenträger.
Mit dem Aufkommen der ausgereiften digitalen Kompressionsverfahren wie MP3 und Divx und dem Internet, das als globales Distributionsnetz im grossen Stil genutzt werden kann, hat sich die Situation allerdings dramatisch verschärft. Eine weitere wichtige Verschiebung hat sich in den letzten Jahren ergeben: Waren Tonträger und Abspielgeräte – etwa Kassetten und Kassettenrekorder – früher klar getrennt, bilden sie heute eine Einheit: MP3-Player sind im wesentlichen intelligente Speichermedien. Dies stellte das grundsätzliche Prinzip der Leerkassettenvergütung – einer Abgabe auf Speichermedien, nicht aber den Abspielgeräten – in Frage. Parallel zum Aufkommen der modernen Abspielgeräte sanken die Verkäufe der älteren Medien und damit die Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung.
Das hemmungslose und freie Kopieren geschützter Inhalte ist mit den immer einfacher werdenden Kopiermöglichkeiten zum Volkssport geworden. Ein Unrechtsbewusstsein ist kaum auszumachen. So stellt eine Umfrage des GfS-Institutes Zürich denn auch fest, dass bloss acht Prozent der auf Flash- und Harddisk-Speichern genutzten Daten aus bezahlten Onlinediensten stammen. Die überwältigende Mehrheit bilden privat kopierte CD oder gratis, respektive illegal bezogene Downloads aus dem Internet.
Ein bewährtes System wird angepasst
Um für die Musiker überhaupt den bisherigen Stand der Einnahmen der Leerkassettenvergütung zu wahren, muss das System also den Entwicklungen angepasst werden. Am 17. Januar 2006 hat die Eidgenössische Schiedskommission deshalb eine Abgabe auf MP3-Player und Harddisk-Rekorder beschlossen, welche auf den 1. März 2006 hätte wirksam werden sollen und grössenmässig etwa dem entspricht, was bislang pro Stunde Speicherdauer auf den bisherigen Medien kassiert wurde.
Die Schweiz ist mit ihren Plänen keineswegs alleine. Die Mehrheit der europäischen Länder kennt vergleichbare Vergütungssysteme und hat das System bereits entsprechend angepasst. Dies betrifft auch die Grossen wie Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich und Polen. Entgegen verbreiteter Meinungen sind davon auch nur die erwähnten Datenträger betroffen, die praktisch ausschliesslich zum Nutzen urheberrechtlich geschützter Inhalte der Musik- und Filmbranche verwendet werden. Keine Abgaben vorgesehen sind nach wie vor für Computerfestplatten, Mobiltelefone und Handhelds.
Die einzige Alternative, die sich für digitale Medien bietet, sind sogenannte DRM-Systeme (Digital Rights Management), mit denen Besitz- und Abspielrechte mit digitalen Sperren oder Kontrollverfahren verwaltet würden. Sie würden zum Beispiel dafür sorgen, dass eine digitale Datei nur gerade einmal kopiert werden kann, oder dass Abspielgeräte (wie im Falle der Ländercodes der DVD-Player) bloss autorisierte Dateien abspielen würden.
DRM-Systeme wären formalistisch gesehen die gerechteste Lösung für das Problem, weil die Kosten für die Inhalte wirklich nur von denen bezahlt würden, welche sie auch nutzen. Im Fall der kollektiven Vergütungen auf Leerdatenträgern bezahlen hingegen diejenigen mit, die auf dem Speichermedium keinerlei privat oder illegal kopierte digitale Inhalte abspeichern.
Solche kollektiven «Bestrafungen» sind zwar nicht ganz gerecht, aber auch auf andern Gebieten durchaus üblich: So überwälzen Detailhändler die Kosten für Ladendiebstähle in der Preispolitik auch auf alle Konsumenten und nicht bloss auf die mit langen Fingern. Sogar die I-Pod-Herstellerin Apple selber bittet ihre Kunden zweimal zur Kasse: Zum ersten Mal, wenn diese aus dem I-Tunes-Shop –Apples Onlineladen für Musik – einen Titel käuflich erwerben. Zum zweiten Mal, wenn sie den I-Pod als Abspielgerät für diese Musiktitel kaufen. Zudem sagen der gesunde Menschenverstand und Beobachtungen im privaten Umfeld, dass sich schwerlich jemand finden wird, der einen MP3- oder Harddisk-Player kauft und konsequent nie illegale oder halblegale Kopien von Audiodateien darauf nutzt.
Ein DRM-System, das die berühmt-berüchtigte Kostenwahrheit respektiert, sollte denoch mittel- und langfristig angestrebt werden. Ausgereifte Techniken, die einer solchen Forderung gerecht würden, sind allerdings noch nicht in Sicht, und die zahlreichen bisher gescheiterten Versuche lassen vermuten, dass ihre flächendeckende Einführung noch ein Weile auf sich warten lassen dürfte, wenn sie sich je wirklich durchsetzen werden. Es gilt nämlich, drei Hürden zu nehmen: Zum ersten muss eine technisch sichere und einfach zu implementierende Methode zur Marktreife finden. Zum zweiten darf das System den bisherigen Gebrauch von Privatkopien nicht einschränken. Und zum dritten muss diese auf dem Markt eingeführt und von allen Beteiligten allgemein akzeptiert werden. Eine Lösung, welche diese Forderungen erfüllt, ist für die kommenden Jahre nicht in Sicht.
Widerstand von Industrie und Konsumentenschützern
Gegen die Vergütung richten sich vor allem die Vertreter der IT-Branche – aus nachvollziehbaren Gründen. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass die Vergütung von Urheberrechten nicht Sache der Geräteanbieter sein kann, sondern von den Urhebern und Rechteinhabern besorgt werden sollte. In einer Stellungnahme vom 6. April verlangt der Swico-Vertreter (Schweizerischer Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik) Jürg Stutz unter anderem eine «Nachführung und Harmonisierung des Urheberrechts in Bezug auf den Schutz von Computerprogrammen und digitalen Werken unter Berücksichtigung der internationalen Rechtsentwicklung.»
Ebenfalls dezidiert gegen die geplanten Abgaben wenden sich die Organisationen des Konsumentenschutzes. Ihnen ist im Verfahren allerdings keine Parteistellung zuerkannt worden, weil sie nicht als «Nutzerverbände im Sinne des Urheberrechtsgesetzes» anerkannt werden. In einer Stellungnahme vom 1. Juni 2006 kritisiert die Stiftung für Konsumentenschutz die Abgaben, weil damit «die Konsumentinnen und Konsumenten doppelt oder sogar mehrfach zur Kasse» gebeten würden, wenn sie Inhalte käuflich erwerben und dann auf den wiederum besteuerten Medien nutzen würden. Die Stiftung für Konsumentenschutz stellt sich überdies auf den Standpunkt, dass das Problem der Abgeltungen mit der Einführung von DRM-Systemen gelöst werden sollte.
Für die Anpassung, respektive Ausweitung des Systems der Abgeltungen haben sich wiederum zahlreiche Schweizer Musiker in einem offenen Brief stark gemacht. Sie machen darin geltend, dass «diese Vergütungen den Künstlern vorzuenthalten» ebenso ungerecht wäre «wie die Weigerung eines Unternehmers, seine Angestellten zu bezahlen.»
Weiter schreiben sie mit Blick auf DRM-Systeme als Alternative: «Uns Künstlern erscheint es sehr viel sympathischer, wenn unser Publikum frei entscheiden kann über die Verwendung unserer Musik, unserer Filme, unserer Bilder und Texte. Dafür etwas mehr zu bezahlen, erscheint uns Künstlern noch immer der bessere Weg als die Methode des ’Big Brother’, des Herumschnüffelns in der Privatsphäre des Einzelnen und der totalen Kontrolle des Konsumenten mittels technischer Massnahmen.» (wb)