05.09.2014 – Der Vorstand des Schweizerischen Fachverbandes für Musiktherapie (SFMT) hat sich in einer «Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht» von der Codex-flores-Berichterstattung über einen Vortrag im Rahmen einer Musiktherapie-Tagung der Rehaklinik Bellikon distanziert.
05.09.2014 – Der Vorstand des Schweizerischen Fachverbandes für Musiktherapie (SFMT) hat sich in einer «Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht» von der Codex-flores-Berichterstattung über einen Vortrag im Rahmen einer Musiktherapie-Tagung der Rehaklinik Bellikon distanziert.
Die Erklärung betrifft namentlich Passagen im Bericht «Musiktherapie und neurologische Rehabilitation» vom 8. Januar 2014. Der SFMT-Vorstand distanziert sich in dem an alle SFMT-Mitglieder versandten Text pauschal von sämtlichen Äusserungen zum Vortrag einer deutschen Referentin zu einer von ihr selbstentwickelten Methode der Behandlung von Aphasie. Er entschuldigt sich darin überdies «für den unachtsamen Umgang in Bezug auf die Veröffentlichung des uns von Bellikon zur Verfügung gestellten Berichts und den ihr [der Referentin] in diesem Zusammenhang entstandenen Schaden». In dem Text wird der Codex-flores-Chefredaktor Wolfgang Böhler als «von Bellikon beauftragter Journalist» bezeichnet.
Die Unterlassungserklärung hat der SFMT-Vorstand verschickt, ohne den Autor des Berichtes oder die Klinik Bellikon zuvor um eine Stellungnahme zu bitten. Tatsächlich entstand der Bericht nicht im Auftrag der Klinik, sondern aus eigener Initiative der Codex-flores-Redaktion als unabhängige Berichterstattung. Die Redaktion hat den SFMT-Vorstand deshalb gebeten, über die gleichen Kanäle wie die Unterlassungserklärung folgende Stellungnahme zu versenden:
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Stellungnahme von Wolfgang Böhler zum Nachtrag, der vom SFMT zum Beitrag im Februar Newsletter 2014 Musiktherapie und neurologische Rehabilitation versandt worden ist.
Laut dem Nachtrag zum Newsletter des SFMT von Februar 2014 sind aufgrund meiner Berichterstattung zur Tagung vom 6. Dezember 2013 der Rehaklinik Bellikon «rechtliche Schritte gegen den Schweizerischen Fachverband für Musiktherapie, SFMT eingeleitet» worden. Davon hatte ich keine Kenntnis. Ich bin bis zum Verfassen dieser Stellungnahme weder von Frau Dr. Monika Jungblut noch von einem rechtlichen Vertreter von ihr kontaktiert worden. Für die Reaktion des SFMT habe ich aber Verständnis. «Rechtliche Schritte» gehören nicht zur hiesigen Dialogkultur in fachlichen Fragen und es fehlt die Erfahrung im Umgang damit. In der Verbandsarbeit zur Musiktherapie wird auf Vertrauensbasis viel freiwillige und nebenamtliche Tätigkeit geleistet. Es wäre schade, wenn eine deutlich verschärfte Debattenkultur dies verunmöglichen würde.
Die Aussage im Nachtrag, ich sei ein «von Bellikon beauftragter Journalist» ist falsch. Ich habe die Berichterstattung zur Tagung als Chefredaktor des von mir gegründeten Onlinemagazins Codex flores (www.codexflores.ch) auf eigene Veranlassung und Verantwortung verfasst. An meinen darin enthaltenen Aussagen zum Vortrag von Frau Dr. Monika Jungblut halte ich vollumfänglich fest.
Ich stütze mich bei meinen Aussagen auf einen selber erstellten Audiomitschnitt des Vortrages, die Handouts der Autorin und die erwähnte Cochrane Review (Bradt J et al. «Music therapy for acquired brain injury». Cochrane Database of Systematic Reviews 2010; 7: 1-42), hauptsächlich auf die Kapitel «Characteristics of included studies [ordered by study ID]», «Quality of the evidence» und «Authors‘ Conclusions».
Diejenigen, die den Vortrag am 6. Dezember im Careum Aarau vor Ort erlebt haben, werden sich ihre eigene Meinung gebildet haben. Alle sind überdies eingeladen, sich mit der Lektüre der erwähnten Cochrane Review ein umfassendes Urteil zu bilden. Einer allfälligen Klage mir als verantwortlichem Autor gegenüber würde ich gelassen entgegensehen. Sie würde den Sachverhalt einfach gerichtlich feststellen.
Wolfgang Böhler, dipl. Philosoph, Publizist und Guest Lecturer im Rahmen des Masterstudienganges Musiktherapie der IMC Krems (A)
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Der SFMT-Vorstand, hat es abgelehnt, diesen Text zu übernehmen. An seiner Stelle hat er angekündigt, in seinem Oktober-2014-Newsletter folgende Zeilen einzufügen : «Der Autor hat sich auf unsere Mailinformation vom 26.6.2014 gemeldet und legt Wert darauf anzumerken, dass er den Tagungsbericht nicht im Auftrag der Veranstalter geschrieben hat. Ebenso betont er, dass er an seiner Meinung festhalte.» (cf)
Siehe dazu auch dieses Codex-flores-Editorial