10.04.2015 — In der Deutschen Bundeskulturpolitik hängt der Haussegen schief: Der Deutsche Chorverband (DCV) zieht gegen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vor Gericht.
10.04.2015 — In der Deutschen Bundeskulturpolitik hängt der Haussegen schief: Der Deutsche Chorverband (DCV) zieht gegen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vor Gericht.
Laut der offiziellen Medienmitteilung des DCV geht es um die Vergabe von bis zu 4,7 Millionen Euro Fördergelder an Singprojekte mit bildungsbenachteiligten Kindern. Das Geld war dem DCV Anfang 2013 für den Zeitraum bis Ende 2015 bewilligt worden. Darüber hinaus seien dem Chorverband weitere 4,3 Millionen Euro für eine Fortsetzung des Programmes bis 2017 in Aussicht gestellt worden. Allerdings habe sich das Ministerium rund neun Monate lang geweigert, den Projekten bereits vom DCV bewilligte Gelder auszuzahlen.
Anfang Juli 2014 waren die Projektgelder gesperrt worden. Begründung: Viele der Anträge würden Mängel hinsichtlich der Förderbedingungen aufweisen. So ginge etwa aus diesen häufig nicht die konkrete Zahl der bildungsbenachteiligten Kinder in den kooperierenden Kindergärten und Grundschulen hervor. Da die Zahlungssperre auch von den Projekten bereits ausgegebene Gelder betreffe, warteten seit einem Dreivierteljahr rund 1000 Musikpädagogen, Chorleiter, Musiker und ehrenamtliche Helfer auf Honorare oder Aufwandsentschädigungen.
Viele Projektverantwortliche hätten Rechnungen für Raummieten, Fahrtkosten oder Verpflegung aus eigener Tasche begleichen müssen, so der DCV weiter. Einige Kulturvereine stünden aufgrund der ausbleibenden Gelder sogar vor der Insolvenz. Das in deisem Rahmen betriebene «sture Abhaken von formalen Förderkriterien gehe oft völlig an der Realität von kultureller Basisarbeit vorbei», erklärt Henning Scherf, ehemaliger Bürgermeister von Bremen und seit 2005 Präsident des DCV. (cf)