26.01.2016 — Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat seine Umsetzungsmassnahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 vorgestellt. Dabei wird erstmals die Umsetzung des ersten Ziels der Musikinitiative skizziert.
26.01.2016 — Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat seine Umsetzungsmassnahmen der Kulturbotschaft 2016–2020 vorgestellt. Dabei wird erstmals die Umsetzung des ersten Ziels der Musikinitiative skizziert.
Die Kulturbotschaft 2016–2020 ist am 19. Juni 2015 vom Parlament genehmigt worden. Seither hat das BAK laut seiner Medienmitteilung konkrete Massnahmen für die Umsetzung ausgearbeitet. Insbesondere sind am 1. Januar drei neue Förderungskonzepte zur Kulturellen Teilhabe, zum Programm «Jugend+Musik» sowie zur Verlagsförderung in Kraft getreten. Die bereits bestehenden Förderungskonzepte für die anderen Bereiche werden im Laufe des Jahres revidiert.
Mit dem Programm «Jugend+Musik» sollen (analog zu «Jugend+Sport») Musiklager und Musikkurse für Kinder und Jugendliche sowie die Aus- und Weiterbildung von deren Leiterinnen und Leitern unterstützt werden. Überdies sollen die seit 2012 im Bereich der musikalischen Bildung bestehenden Fördermassnahmen verstärkt werden – die Unterstützung von nationalen Musikformationen, -wettbewerben und -festivals.
«Jugend+Musik» will das BAK nicht als Konkurrenz, sondern als niederschwellige Ergänzung zu den Angeboten der Musikschulen verstehen. Die Realisierung und Zertifizierung der Leiterausbildung wird dabei an eine externe Berner Firma ausgelagert. Ein zweites Ziel der Musikinitative, die Begabtenförderung, soll später in Angriff genommen werden. (cf)