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Straffreie «Ode an die Freude» gegen Rassismus

28.09.2016 — Die Stadtverwaltung Mainz hat ein Verfahren gegen den Intendanten des Staatstheaters Mainz eingestellt: Eine vom Theaterbalkon gesungene «Ode an die Freude» während einer Kundgebung der AfD bleibt juristisch folgenlos.

28.09.2016 — Die Stadtverwaltung Mainz hat ein Verfahren gegen den Intendanten des Staatstheaters Mainz eingestellt: Eine vom Theaterbalkon gesungene «Ode an die Freude» während einer Kundgebung der AfD bleibt juristisch folgenlos.

 

Das Verfahren war zuvor bereits als strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Mainz geführt und dort eingestellt worden, da der in Frage kommende Straftatbestand nicht erfüllt war. Dies gelte nun auch für das  Ordnungswidrigkeitenverfahren, schreibt die Stadt Mainz.

 

Aus der Sicht der Behörden stellte der Gesang zwar eine Störung der AfD-Versammlung durch die Aktion des Staatstheaters dar, allerdings hätten der Versammlungsleiter der AfD-Versammlung oder dessen Ordner «die störenden Personen nicht wiederholt zurechtgewiesen und zum Abstellen der Störung aufgefordert». Die «von Amts wegen getätigten Durchsagen der Polizei können diese tatbestandlich geforderten Zurechtweisungen durch den Versammlungsleiter oder dessen Ordner nicht ersetzen», so die behördliche Amtsverlautbarung. (cf)

 

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