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Arbeitsgruppe zur Opt. der koll. Verw. von UR

Von Wolfgang Böhler

 

10.08.2012 — Bundesrätin Sommaruga ist Pianistin. Vielleicht hat sie deshalb eine gewisse Sensibilität dafür, dass Kreative von den Früchten ihrer eigenen Arbeit zehren wollen. Vielleicht ist das auch nur eine naivem Analogiedenken geschuldete Überinterpretation. Wie dem auch sei: Die EJPD-Vorsteherin hat eine «Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten» einsetzen lassen, die allsogleich das bürokratische Kürzel «AGUR12» erhalten hat. Das tönt eher nach Evaluation von Schützenpanzern oder einem bikantonalen Zweckverband. Aber bekanntlich zählt ja vor allem die gute Absicht. Und Ordnung muss schliesslich sein. Auch in der Kultur.

Die Idee selber ist natürlich begrüssenswert – nachdem der Bundesrat bislang eher in Äffchenmanier Augen, Ohren und Mund verschlossen hatte und keinen Handlungsbedarf sah, ist das mal ein Lichtblick.

In der offiziellen Medienmitteilung heisst es, der Bundesrat habe «sehr wohl Verständnis für den Ärger der Kunstschaffenden». Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Leistungen sei auch im Zeitalter der Digitaltechnologie zu entgelten, damit es den Kulturschaffenden weiterhin möglich sei, mit ihrer Arbeit ein angemessenes Einkommen zu erzielen.

Das mit dem «angemessenen Einkommen» sollte sich der Bundesrat noch etwas überlegen. Denn auch mit funktionierendem Abgeltungssystem für die Nutzung künstlerischer Erzeugnisse dürfte vor allem der Durchschnittsmusiker oder -poet kaum auf einen grünen Zweig kommen, im Gegensatz etwa zum Durchschnittsbanker oder -jurist, der mit deutlich weniger Leistung fürs Gemeinwohl deutlich mehr Kohle macht.

Der Durchschnittsmusiker kann seine Werke überdies nicht einmal wie ein Bildender Künstler an irgendwelche Amststellen verscherbeln (wo sie dann im Keller einlagert oder damit Chefbüros tapeziert werden) oder an Neureiche aus Schwellenländer, die telefonisch bei schicken Galeristen in gentrifizierten Stadtquartieren shoppen und bar bezahlen wollen.

Musiker und Literaten brauchen einen traditionellen Markt, und um den ist es in Europa aber leider schlecht bestellt; weil der Kontinent so schön bunt und damit so unschön fragmentiert ist. Das hat schon der französische Journalist Frédéric Martel herausgefunden und in seinem Buch «Mainstream» als Hauptproblem der europäischen Kreativwirtschaft im globalen Wettbewerb identifiziert: Ein zum Überleben genügend grosser Heimmarkt fehlt.

Sommarugas Kollegen in der Europäischen Union sind sich bewusst, dass das Geflecht an Bestimmungen zur Urheberrechte-Wahrung – es erinnert etwas an die Währungsvielfalt vor Einführung des Euros – ein breites, aber einfaches Streuen von künstlerischen Werken auf dem Kontinent zusätzlich erschwert.

Sie schlagen deshalb in einem White Paper die Schaffung einer Europäischen Lizenzbescheinigung vor. Sie «würde die freiwillige Verbindung von Musikrepertoires für die EU-weite Online-Nutzung sowie die Vergabe von Mehrgebietslizenzen mittels entsprechender Strukturen fördern». Für sämtliche Gesellschaften, die Kollektivlizenzen vergeben, würden «EU-weit dieselben Regeln gelten, und wegen des grösseren Wettbewerbs wären die Verwertungsgesellschaften gezwungen, effizientere Lizenzierungsmethoden zu entwickeln».

Man kann von der Übernahme von Europäischem Recht durch die Schweiz halten, was man will. Beabsichtigt man tatsächlich, dafür zu sorgen, dass Schweizer Künstler «mit ihrer Arbeit ein angemessenes Einkommen erzielen» können, kann man gar nicht anders, als in grösseren als eidgenössischen Dimensionen zu denken. Kreiere lokal, streue global, muss die Devise heissen. Das bedeutet aber auch, dass eine schweizerische Gesetzgebung in dieser Hinsicht nur in enger internationaler Zusammenarbeit erfolgen kann. (cf)

Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.

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