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04.12.2009 — In der «Evaluation Pro Helvetia», dem «Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats» vom 18. Mai 2006 liest man folgenden Satz mit nicht geringem Amusement: «Auch wenn sich im Einzelnen eine einigermassen funktionierende Arbeitsteilung eingespielt haben mag, sind auf der Ebene des Bundes zu viele Akteure mit überlappendem Auftrag aktiv. Koordinationskosten, Transparenzmängel und das Risiko von Parallelaktionen sind die Folge.» (Seite 9178)
Der Ausdruck «Parallelaktion» hat in der Literaturgeschichte einen besonderen Klang. In Robert Musils Jahrhundertroman «Der Mann ohne Eigenschaften» spielt er eine Schlüsselrolle. Es geht dabei darum, in Österreich das Regierungsjubiläum des deutschen Kaisers Wilhelm II. mit einem Thronjubiläum Franz Josephs zu kontern.
Das Vorhaben scheitert, denn (wir erlauben uns ein Zitat aus dem Wikipedia-Eintrag über den Roman): «in einer Zeit, in der sich jeder nur in seinem eigenen Lebensbereich spezialisiert, lässt sich keine umfassende Idee mehr finden, mit der sich alle identifizieren könnten. Die Parallelaktion erweist sich also als ein Treffpunkt der unterschiedlichsten Personen, die mit- und gegeneinander intrigieren und unter dem Deckmantel, dem grossen Ganzen zu dienen, ihre eigenen Interessen verfolgen.»
Nun ja, soviel doppelbödigen Tiefsinn wollen wir den Autoren der Pro-Helvetia-Evaluation nicht unterstellen. Aber man kann ja nie wissen. Vielleicht hat die Redaktionsgruppe des Berichtes ja extra ein paar unterschwellige Botschaften in den Bericht hineingeheimnisst, und in ihren Reihen lacht man sich nun ins Fäustchen. Man könnte es nicht übelnehmen.
Wir kommen auf den nicht ganz taufrischen Bericht zurück, weil das diese Woche auch der Ständerat Hermann Bürgi im Differenzbereinigungsverfahren zum Kulturförderungsgesetz getan hat. Wenn man die Ergebnisse der Evaluation zur Kenntnis nehme, erklärte er, und den Empfehlungen an den Gesetzgeber Rechnung tragen wolle, so sei die Überzeugung, die Strategie der Pro Helvetia sei durch den Bundesrat festzulegen, «richtig und über jeglichen Zweifel erhaben». Der sonst eher bodenständige Bürgi setzt seinen Fuss da in einem Anflug von Pathos in den kulturphilosophischen Sumpf des Erhabenen. Auch das hat nicht geringen Unterhaltungswert.
Aufhorchen lassen muss aber vor allem der Kommentar, den der neue Bundesrat Didier Burkhalter Bürgis metaphysisch verleimten Gewissheiten nachgeschoben hat: Er möchte da bloss hinzufügen, meinte der Neuenburger sinngemäss, dass die Haltung des Ständerates in Sachen Pro-Helvetia-Autonomie mit den Regeln einer zeitgemässen Corporate Governance übereinstimme und es keinen Grund gebe, für die Kultur da eine Ausnahme zu machen.
Das ist starker Tobak. Burkhalter trägt da klammheimlich den Sonderfall Kultur zu Grabe. Was für Wirtschaft, Forschung und Soziales gilt, dem soll auch die Kultur folgen. Nix von wegen Hofnarrenstatus.
Wir wollen ja keine Verschwörungstheorien konstruieren. Aber es fällt schon auf, dass auch der Luzerner Stadtrat seit Kurzem mit seiner Idee, das in öffentlichem Besitz befindliche Stadttheater durch eine privat und anonym finanzierte Salle Modulable zu ersetzen, auf einen vergleichbaren Paradigmenwechsel hinsteuert, ohne dass die Frage, welche Stellung die Kultur im staatspolitischen Ganzen haben soll, grundsätzlich geklärt wird.
Kultur ist kein Sonderfall. Sie ist auch keine geschützte Werkstatt. Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit ihrem Selbstverständnis und ihrer Finanzierung kann ihr nur gut tun. Um ihre Schlagkraft zu wahren, müssten ihre Vertreter das Heft allerdings selber in die Hand nehmen und dies nicht den (natürlich absolut ehrbaren) Bürgis und Burkhalters überlassen und sich dann darüber wundern, dass über sie einfach verfügt wird. (cf)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
