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14.09.2007 — Dieser Tage berät der Nationalrat als Zweitrat die Revision des Urheberrechts, die sich der Ständerat bereits in der Frühjahrs-Session zur Brust genommen hat. Dabei haben sich vor allem zwei Punkte als strittig erwiesen: Zum einen muss die Frage geklärt werden, ob Sendeanstalten eigene Produktionen, die älter als zehn Jahre sind, dem Publikum frei zur Verfügung stellen können – etwa auf der eigenen Webseite. Eine Minderheit der Kommission hat den Antrag gestellt, dieses vom Gesetz vorgesehene Privileg der elektronischen Medien wieder zu streichen, ist damit aber nicht durchgedrungen, womit es nun am Nationalrat liegt, ob die Regelung im Gesetz bleibt.
Zum andern hat der Rat um eine in der Öffentlichkeit weitaus mehr diskutierte Bestimmung gestritten, die Frage nämlich, ob ein 1992 bei der letzten Diskussion des Gesetzes in einem Kompromiss mühsam erkämpfter Interessenausgleich beibehalten werden soll. Er verbindet das Recht auf Privatkopien mit Abgeltungen für die Urheber auf Basis der Datenträger. Damals haben sich Verbände und Politiker darauf geeinigt, in Sachen freier Verfügbarkeit und Verbreitung urheberrechtsgeschützter Werke die Zügel möglichst locker zu lassen und dafür ein von einer paritätisch zusammengesetzten Schiedskommission ausgetüfteltes System von Pauschalabgeltungen einzuführen (siehe dazu das Codex-flores-Dossier).
Auch dazu hat eine Minderheit der Kommission – unter der Führung des Schaffhauser Ständerates Germann – einen Streichungsantrag gestellt. Wenn man die Regelung beibehalte, so Germann, werde der ehrliche Konsument doppelt zu Kasse gebeten, nämlich wenn er Inhalte in digitaler Form käuflich erwerbe und dann noch einmal, wenn er den Datenträger dazu kaufe. Der gleichen Ansicht war auch sein Tessiner Kollege Dick Marty.
Tatsächlich, und darauf wiesen in der Debatte im Frühling sowohl der Kommissionsprecher Hansruedi Stalder aus Uri wie auch der zuständige Bundesrat Blocher hin, stellte der Minderheitsantrag nicht bloss den betreffenden Artikel 60 des Gesetzes zur Diskussion, sondern den ganzen Kompromiss aus dem Jahr 1992 und damit das Gesetz als Ganzes. Bundesrat Blocher erklärte völlig zu Recht, dass sich die Regelung bis heute bewährt hat. Es gebe, so Blocher, nirgends in Europa ein so gut ausgebautes, praxisbewährtes und strenges System der Tarifkontrolle wie in der Schweiz. Die Alternative sei eine akribische Kontrolle der individuellen Nutzung von Inhalten, die faktisch viel teurer zu stehen käme. Natürlich sei es für Einzelne stossend und für andere eher günstig, das liege aber eben im Prinzip einer Pauschallösung begründet.
Mit der Ablehnung des Minderheitsantrages hat der Ständerat den Weg für eine weitere Diskussion im Nationalrat frei gemacht. Sie steht auf der Traktandenliste der Herbstsession. Wir haben uns an dieser Stelle bereits für die bestehende Lösung stark gemacht (siehe Editorial) und hoffen darauf, dass auch der Nationalrat ein Einsehen hat – nachdem das Bundesgericht eine Ausweitung des Systems auf MP3-Player und andere moderne Datenträger aufgrund des bestehenden Gesetzes geschützt hat. (wb)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
