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12.02.2008 — Das geplante Schweizer Kulturförderungsgesetz (KFG) dürfte bald Realität werden. Der aktuelle Entwurf wird in diesen Wochen im Nationalrat behandelt (am 30. September, um genau zu sein). Den meisten Anliegen der Kulturverbände hat die zuständige nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) Gehör geschenkt: Die Werkbeiträge sollen nicht wie zunächst vorgesehen gestrichen, sondern vielmehr im Gesetz verankert werden (allerdings bloss dank einem Stichentscheid der Präsidentin der Kommission). Die Autonomie der Kulturstiftung Pro Helvetia soll − bei einer Verschlankung des Stiftungsrates − gestärkt werden, und ein Kulturrat soll dem Bundesrat zur Seite stehen. Letzterer ist − wie die Vereinigung Pro Cultura bereits vor eineinhalb Jahren festgestellt hat − sinnvoll, weil sich die vielfältigen und zum Teil divergierenden Interessen der verschiedenen Kulturorganisationen damit fokussieren lassen und so für die Bundespolitik greifbarer werden dürften.
Ein Kulturrat dürfte damit zu einer Art vegetarischem Ersatz für die Lobbyisten werden, welche die Kultur im Gegensatz zu andern Interessensgruppen − man denke nur an die Pharma-Industrie oder die Landwirtschaft − im Bundesbern nicht hat. Wir haben an dieser Stelle über die Idee eines Kulturrates auch schon gespottet und sie unter den Generalverdacht der Verbürokratisierung und des Ämtli-Schachers gestellt. Asche über unser Haupt. Wenn der Stiftungsrat der Pro Helvetia zu einem kleinen, dafür nicht mehr unbedingt repräsentativen Grüppchen schrumpft, ergibt ein solches Gremium Sinn. Dies beweist auch der Blick über die Grenze: Der realexistierende Deutsche Kulturrat prägt bei unserem nördlichen Nachbarn die Politdiskussion entscheidend mit. Und dies keineswegs zahnlos.
Selbst das Gespenst der «Vierjahrespläne» (der Bundesrat muss laut KFG den Räten alle vier Jahre eine Botschaft mit den Schwerpunkten des Bundesamtes für Kultur, der Pro Helvetia und den Nationalmuseen unterbreiten) hat etwas von seinem Schrecken verloren: Wie Nationalrat und WBK-N-Mitglied Ruedi Noser an einer Pressekonferenz der Kommission Ende August erklärte, dürften diese Leistungsvereinbarungen kaum zum unangepassten Korsett werden. Erfahrungen auf andern Gebieten − Noser nannte namentlich eine vergleichbare Form der Zielsetzung für die ETH − hätten gezeigt, dass es ohnehin nicht sinnvoll sei, wenn die Politik sich da substantiell einbringe. Letztlich dürften sich in der Praxis also Pro Helvetia und BAK ihre Ziele mehr oder weniger selber setzen.
Illusionen darüber, dass das KFG an der gegenwärtigen Situation in der eidgenössischen Kulturarbeit viel ändern wird, sollte man sich allerdings nicht machen. Nach wie vor ist das KFG mit Kann-Formulierungen vollgefüttert, und die Räte haben wie eh und je die Möglichkeit, die Kulturpolitik über das Budget zu steuern. Zudem werden sie ja mit der Einführung des KFG nicht auch noch ausgetauscht. Auf welch lustlosem Niveau die bisherige Berner Ratsmannschaft Kulturpolitik betreibt, haben die letzten Jahre aber ja leider gezeigt.
Die erwähnte Pressekonferenz der WBK-N war übrigens ein recht ernüchterndes Erlebnis. Da lungerten ein paar gelangweilte Journalisten im Medienzentrum herum; eine WBK-N-Vertreterin (Josiane Aubert von der SP) und ein WBK-N-Vertreter (Ruedi Noser von der FDP) beteten ihr Pflichtprogramm herunter. Ansonsten gaben sie unmissverständlich zu verstehen, dass sich mit der Übernahme des Kulturbegriffes der Unesco im KFG eine Grundsatzdiskussion darüber, was eine Kulturpolitik des Bundes überhaupt soll, erledigt habe. Man müsse das Rad schliesslich nicht immer neu erfinden.
Im Grunde genommen geht es den Räten mit dem KFG offensichtlich also einfach darum, den Auftrag, den sie mit der Revision der Bundesverfassung und deren Artikel 69 gefasst haben, mit Anstand zu erledigen und einige Verwaltungsvorgänge zu regeln. Wenn’s sein muss, bringt man’s halt hinter sich.
Das KFG (und die darin integrierten Abschnitte, die das aktuelle Pro-Helvetia-Gesetz ersetzen werden) ist sicherlich ein zu begrüssender Schritt. Es stösst die dringend notwendige Diskussion um die staatspolitische Bedeutung von Kultur und Kreativwirtschaft und des Verhältnisses zwischen den beiden allerdings nicht einmal im Ansatz an. Die Europäische Union bekennt sich in einigen Grundsatzpapieren in ihrem ganzen emphatischen Beamtendeutsch zur strategischen Bedeutung von Kultur und Kreativwirtschaft. Grossbritannien verfügt sogar explizit über einen Minister für Creative Industries. Und nicht wenige der europäischen Länder zehren in ihrem Standortmarketing fast nur noch vom Mythos ihres Kulturerbes.
Bloss in der Schweiz scheint man sich noch nicht so wirklich darüber im Klaren zu sein, dass hier in einer globalisierten Wirtschaft ein bedeutendes Alleinstellungsmerkmal der europäischen Ökonomien bewusst gepflegt und weiter gestärkt werden muss. (wb)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
