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24.04.2009 — Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages hat einer vorgesehenen Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz vorerst den Riegel geschoben (der Ausschuss ist in Deutschland so etwas wie ein Gegenstück zur Schweizer Parlaments-Kommission). Die Bedenken gegenüber eines allzu expliziten Engagements des Bundes tönen ähnlich wie in der Schweiz: Bildung und Kultur sind Sache der Länder, und deren Hoheit soll nicht in Frage gestellt werden. Die Diskussion läuft in der Schweiz auch sonst ähnlich: So hat sich der Schweizer Nationalrat in der letzten Session gegen eine Aufnahme eines Zweckartikels ins geplante eidgenössische Kulturförderungsgesetz ausgesprochen. Schweizer Parlamentarier sind eben genauso wie ihre deutschen Kollegen eher aus dem Holz stampfender Kavalleriepferde geschnitzt, denn aus demjenigen von Indianern, die sich im Gelände mit allen Sinnen offen und wendig zu bewegen vermögen.
Interessant sind Passagen des Zwischenberichts der Enquete-Kommission «Kultur in Deutschland», der bei unserem nördlichen Nachbarn den Boden für ein Staatsziel Kultur bereiten soll. Der Bericht wirft einen Blick in die Verfassungen europäischer Staaten und fragt sich, wie diese es denn so haben mit der Kultur. Fündig wird er in den Grundgesetzen der EU-Mitglieder Spanien und Polen – und in der Schweiz. Gelobt wird dabei ausdrücklich, dass die junge Schweizer Bundesverfassung dem Staat ausdrücklich auftrage, Kultur zu fördern.
Als Kronzeuge gilt der Enquete-Kommission Artikel 2, Absatz 2 der Schweizer Bundesverfassung: «Sie (die Eidgenossenschaft) fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.»
Bevor unsere deutschen Kulturfreunde darob allzusehr in Verzückung geraten, muss man ihnen vermutlich erklären, dass der Akzent hier eher auf Vielfalt, denn auf Kultur liegt und damit eher nicht die Kultur gemeint ist, die in die Nähe der Kunst gerückt wird, sondern eher das Bekenntnis zum Föderalismus bekräftigt wird. Die Schweiz ist bekanntlicherweise eine Willensnation (oder je nach Standpunkt eine Unwillensnation), die dem Ausgleich der Interessen einer Fülle von Minderheiten zu verdanken ist.
«Kulturelle Vielfalt» bekräftigt dabei das staatspolitisch vitale Prinzip, dass hierzulande alle ihr eigenes Süppchen kochen sollen dürfen. Das nennt man dann hierzulande eben «Kultur». Kultur wird in der Schweiz also fast beliebig weit gefasst (das traditionelle Schweizer Kulturverständnis hatte ja schon bei der Gründung des mdernen Bundestaates im 19. Jahrhundert fast postmoderne Züge, bevor der Begriff auch nur am Horizont der europäischen Kulturschickeria aufschien).
Nebenbei gesagt: Ironischerweise wurde diese Konzeption von Kultur von den Schweizer Parlamentariern in der Debatte ums Kulturförderungsgesetz genutzt, um die Idee eines Kulturrates zu bodigen: Wenn unter Kultur alles und jedes verstanden werde, dann müsse ein Kulturrat zum Debattierklub der Beliebigkeit verkommen, warnten sie. Dem Kulturförderungsgesetz einen Artikel voranzustellen, der etwas genauer eingrenzen würde, welche Kultur denn nun mit ebendiesem explizit gefördert werden soll, fanden die gleichen Kreise aber wiederum nicht nötig, womit das Gesetz genauso zum Förderinstrument der Beliebigkeit verkommen müsste. Parlamentsarbeit ist eben auch die Kunst des flexiblen Argumentierens.
Aber zurück zum Staatsziel Kultur: In der Schweiz tut man sich genauso schwer mit einer offiziösen Verpflichtung auf die Kultur wie in Deutschland. Trotz einer zur Zeit zufälligerweise jungen und damit zumindest passagenweise natürlicherweise modernen Verfassung: Die Schweiz eignet sich kaum als Vorbild für einen zukunftsgerichteten Umgang mit Kultur in der Politik. Auch nicht für Deutschland. Die beiden Länder sitzen in dieser Hinsicht mehr oder weniger im gleichen Boot. (wb)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
