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23.11.2007 — Manchmal ergeben sich im Verhältnis zwischen der Europäischen Union und der Schweiz seltsame bis schräge Kombinationen von Geben und Nehmen. Auch in der Kulturpolitik werden ab und an kuriose Forderungen verbunden. Zur Zeit stehen die Eidgenossen vor der Alternative, Saft für ihre Filmemacher gegen Bier und Betaufrufe tauschen zu müssen. Etwas technischer gesprochen geht es darum, dass sich die Schweizer Filmschaffenden nur dann bis 2013 an der europäischen Zusammenarbeit im Filmbereich − dem EU-Programm Media − beteiligen können, wenn die europäische Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen» akzeptiert wird. Diese wiederum hätte eben zur Folge, dass Werbeeinschränkungen für Alkoholika, Politik und Religion, wie sie im neuen Schweizer Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) festgelegt sind, gelockert werden müssten.
Bisher haben die Schweizer Politiker in der Sache eine clevere Strategie verfolgt. Denn im Grunde genommen hätte die EU-Richtlinie bereits übernommen werden müssen, weil die Schweizer Filmemacher sich auch bereits aus den europäischen Fördertöpfen bedienen können. Nun hat die Aussenpolitische Kommission des Ständerates festgestellt, dass die «ausserordentlich komplexe Vorlage» richtiggehend danach schreie, «europa-, kultur- und gesundheitspolitische Aspekte sorgfältig gegeneinander abzuwägen». Mit andern Worten: Die lange Bank, auf der das Anliegen der Europäer zur Zeit gestapelt ist, scheint dem Stöckli ein durchaus angemessener Ort der (ausgiebigen) Zwischenlagerung. Die Kommission hat deshalb mit neun Stimmen ohne Opposition einem Rückweisungsantrag an den Bundesrat zugestimmt.
Interessanterweise scheint der Kommission der entsprechende Verpflichtungskredit für die Finanzierung der vorläufigen Teilnahme der Schweiz am EU-Programm Media für die Jahre 2007 bis 2009 weder «ausserordentlich komplex» noch «europa-, kultur- und gesundheitspolitisch» erörterungsbedürftig. Sie hat ihn still und anstandslos durchgewinkt. So können sich die Schweizer Filmemacher weiterhin bei Media bedienen, auch wenn in den Werbefenstern der deutschen Privat-TV-Sender vorläufig nichts aus Bier und Beten wird.
Und wie geht’s weiter? Der Bundesrat wird laut einer Meldung des Parlaments beauftragt, «mit der EU nach Möglichkeiten zu suchen, welche den medienpolitischen Interessen der Schweiz besser Rechnung tragen, weiterhin für eine vorläufige Anwendung des Abkommens zu sorgen und dem Parlament das Geschäft spätestens im Herbst 2009 erneut vorzulegen». Zudem will die Kommission, dass «angesichts der problematischen Auswirkungen des Abkommens im Fernsehbereich die Möglichkeit von Nachverhandlungen mit der EU nicht unversucht gelassen wird.» Da ist zwischen den Zeilen viel Raum für weitere Verzögerungen, Einwände, Rückweisungen und Abklärungen. Mit andern Worten: Die Bank, die lange, wird länger und länger.
So funktioniert Politik. Zumindest in der Schweiz. In Brüssel dürfte man den Ärger mit einem Schluck Bier herunterspülen und angesichts der freundeidgenössischen Gepflogenheiten der Konsenssuche ein paar Stossgebete in den Himmel schicken. (wb)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
