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Gehört die Musik in die Verfassung?

Von Wolfgang Böhler

 

22.12.2006 — Der Schweizer Musikrat will im kommenden Jahr die Volksinitiative «Jugend + Musik» lancieren. Sie verlangt, dass die musikalische Bildung in der Schweiz in der Bundesverfassung verankert wird (Codex flores berichtete). Wir werden das Vorhaben nach Kräften unterstützen, stellen aber trotzdem eine eher skeptische Prognose. Die Initiative dürfte spürbar sein, aber – wie in der helvetischen Politik üblich – anders als gedacht und einiges verändern, aber – wie in der helvetischen Politik nicht minder üblich – in weitaus längeren Zeiträumen als beabsichtigt und in anderer Form als geplant.

Im besten Fall kann die Initiative nach Ablauf der vorgeschriebenen Sammelfrist Ende 2008 eingereicht werden. Vermutlich wird dazu ein Grüppchen unverzagter Musikschüler mit ihren «Musiklehrpersonen» die mit Kantonswappen verzierten Kartons mit den beglaubigten Unterschriftenbögen im Bundeshaus überreichen – musikalisch untermalt, und begleitet von einem Team des Schweizer Fernsehens.

In der Folge bleibt der Bundesverwaltung ein Jahr Zeit, um der Bundesversammlung eine Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses zu präsentieren, womit auch das Jahr 2009 verstrichen sein wird. Das Bundesparlament wiederum kann sich laut Bundesgesetz – im besten Fall! – bis Mitte 2011 Zeit nehmen, um eine Volksabstimmung vorzubereiten.

Gehen wir mal optimistisch davon aus, dass die Abstimmung im 2012 realisiert wird und nicht nur das Volksmehr gewinnt, sondern aufgrund glücklicher Umstände auch das Ständemehr – vielleicht weil die Schweiz beim Grand Prix der Volksmusik, der zufälligerweise ein Monat vor der Abstimmung über die Bühne geht, den Sieg davon getragen hat. Dann werden weitere zwei Jahre vergehen, bis die Teilrevision der Bundesverfassung erledigt ist, womit wir uns bereits im Jahr 2014 befinden werden – mindestens.

Was ist bis dann für die musikalische Bildung in der Schweiz faktisch erreicht worden? Noch gar nichts.

Denn erst jetzt kann, respektive muss die neue Bestimmung in der Bundesverfassung umgesetzt werden. Dummerweise ist die Bildung aber Sache der Kantone, womit – wiederum im besten Fall – eine heftige Diskussion um Sinn, Unsinn und Kosten des Musikunterrichts losgetreten wird. Die Kantone werden auf ihre Autonomie pochen und sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können (oder wollen).

Nun kann man sich fragen, weshalb bei der Musik nicht klappen soll, was beim Sport funktioniert. Technisch gesehen geht es ja um das gleiche Anliegen, bloss mit Blick auf ein anderes Fach.

Das Problem ist, dass die Musik im Gegensatz zum Sport kaum strategische Bedeutung für die Landesverteidigung besitzt. Das Militärwesen jedoch ist Sache des Bundes, weshalb die Sportförderung auf Bundesebene dezidiert durchgesetzt wird und die Musik kaum ihre Lobby finden wird, ausgenommen man präsentiere eine Bestimmung, wonach jeder Schweizer das Recht hat, das ihm vom Bund ausgehändigte Instrument bei sich zu Hause aufzubewahren – inklusive versiegelter Ordonnanzpartituren.

Dennoch wird die Initiative einige Wirkung zeigen, denn in dieser ganzen Zeit wird es immer wieder Gelegenheit geben, über Sinn und Unsinn der musikalischen Bildung auf breiter Front eine politische Debatte zu führen. Und diese ist es, die weitaus nötiger ist als ein Verfassungartikel, denn bei denjenigen Schweizerinnen und Schweizern, die selber nie längere Zeit Musikunterricht in Anspruch genommen haben, müssen zum Teil erschreckend falsche Vorstellungen darüber diagnostiziert werden, was in den Musikschulen des Landes tatsächlich geleistet wird. (wb)

Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.

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