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Kein sozialer Schutz für Künstler

Von Wolfgang Böhler

 

07.07.2006 — Der Schweizer Musikrat (SMR) hat im letzten Oktober zum Entwurf des geplanten Kulturförderungsgesetzes (KFG) Stellung genommen. Vieles darin findet er gut, allerdings beklagte er, dass die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden keinen Eingang in das Gesetz finden soll. Der SMR wünschte ausdrücklich, dass dieses «dringende und für eine Grosszahl von Kulturschaffenden existentielle Problem parallel zum KFG mit grösster Priorität einer Lösung zugeführt wird.» Da muss die Stellungnahme des Bundesrates zu den Resultaten der Vernehmlassung (siehe Meldung) wie eine Ohrfeige wirken: Nein, die soziale Frage ist keineswegs ein dringliches Anliegen, liest man im Communiqué zwischen den Zeilen. Und man soll dem Bundesrat doch bitte bis Dezember 2007 vorerst einmal einen Bericht «zur sozialen Sicherheit von Arbeitnehmenden in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen» vorlegen. Mit andern Worten: Das Problem wird in der Bundespolitik auf die lange Bank geschoben.

Der Entscheid dürfte diejenigen Kreise freuen, die sich auf den Standpunkt stellen, dass Kulturförderung auf Bundesebene nicht mit Sozialpolitik vermischt werden sollte. Aus ordnungspolitischen Gründen ist so eine Haltung nachvollziehbar, pragmatisch gesehen ist sie aber fatal.

In der Regel kümmern sich die Gewerkschaften darum, dass den sozialen Interessen der Arbeitenden in bestimmten Branchen Gehör verschafft wird. Sie tun dies, indem sie mit den Arbeitgebern Vertragswerke, idealerweise Gesamtarbeitsverträge, aushandeln. Das System funktioniert praktisch in allen Bereichen der Arbeitswelt sehr gut – in den künstlerischen Berufen versagt es hingegen aus verschiedenen Gründen.

Zum ersten sind Künstler – und dies ist nun nicht abschätzig gemeint, sondern einfach eine simple Feststellung – egozentrische Wesen, die praktisch nicht zur Rudelbildung gebracht werden können. Zum zweiten ist die Kunst in weiten Teilen die Angelegenheit einer global verstreuten, im Falle der Musik ständig reisenden Gesellschaft ohne die Lebensmittelpunkte, die es benötigt, um langfristige gewerkschaftliche Arbeit zu leisten. Und zum dritten sind die Arbeitgeber von Künstlern nicht selten einfach sie selber. Und wenn man nichts hat, kann man auch nichts herauspressen, um es ohnehin sich selber wieder zuzuschanzen.

Man muss das Problem vermutlich differenziert angehen. So lässt sich etwa die Frage nach der sozialen Sicherheit von Musiklehrerinnen und -lehrern relativ gut abgrenzen und zusammen mit den zuständigen Gewerkschaften im Rahmen der Bildungspolitik abhandeln. Es geht zum Beispiel nicht an, dass Musikschulen Pädagoginnen nur gerade in einem solchen Umfang anstellen, dass sie keine Pensionskassenbeiträge zu entrichten haben. Solche Missstände lassen sich gewerkschaftlich bekämpfen.

Freie Künstler wiederum sind Querdenker und brauchen möglicherweise ebenso kreative und schräg in der Landschaft stehende Vorsorgemodelle. Ein Bericht zuhanden des Bundesrates wird hingegen vermutlich bloss wieder feststellen, dass die Situation ernst ist, dann werden wieder alle ins übliche Klagelied verfallen, dass Künstler nur die eigene Kunst im Kopf haben, und die Künstler selber werden wieder darüber schimpfen, wie schlecht die Welt doch ist. Und die einst jungen Wilden werden im gar nicht mehr überbordenden Alter immer noch ohne Rente dastehen. (wb)

Der Wissenschaftstheoretiker und Musikpublizist Wolfgang Böhler ist Produzent von Worldmusic- und Kammerjazz-Projekten und Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins

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