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Muss man Einheimisches per Gesetz fördern?

Von Wolfgang Böhler

 

11.05.2007 — Es gab einen Tag, an dem das Radio bei uns ungewöhnlich lange eingeschaltet blieb. Wir fragten uns alle, weshalb wir das Programm plötzlich so interessant fanden, bis ein Moderator nebenbei erklärte, es sei Erster August – der Schweizerische Nationalfeiertag – und man spiele deshalb ausnahmsweise nur Schweizer Musik. Eine explizite Förderung des einheimischen Schaffens in den einheimischen Kanälen der einheimischen öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehkanäle müsste da eigentlich bedeuten, beim Konsumenten offene Türen einzurennen. Auf vielseitigen Wunsch, vor allem der Produzenten, ist die Förderung im revidierten Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG), das am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, allerdings rechtlich verankert worden.

Die sozialdemokratische Zürcher Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi hat Ende März einen weiteren Nagel eingeschlagen: Mit einer Anfrage will sie vom Bundesrat erfahren, wie er denn die konkrete Umsetzung der im Artikel 24, Absatz 4 des RTVG festgelegten Förderung in der real existierenden Medienwelt anzugehen gedenkt. In dem besagten Absatz steht nämlich bloss in etwas allgemeiner Form, dass die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zur «Förderung der schweizerischen Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Schweizer Literatur sowie des Schweizer Musik- und Filmschaffens» beizutragen habe. Müller-Hemmi spielt in der Anfrage auch mit der Idee, analog zum «erfolgreichen Filmförderinstrument ‘Pacte de l’audiovisuel’» einen Literatur- und Musikpakt anzustossen.

Staatliche Förderung einheimischen Kulturschaffens ist immer eine zweischneidige Sache; Qualität auf internationalem Niveau kann im Grunde nur entstehen, wenn die Produzenten bereit sind, sich der internationalen Konkurrenz auf den entsprechenden Märkten zu stellen. Geschützte Werkstätten oder die Vorstellung ewiggestriger Futuristen, Marktmechanismen seien besonders fiese Repressionsinstrumente neoliberaler Geldscheffler, führen in der Regel vielmehr dazu, dass sich diejenigen, die sich aufs Kratzbuckeln und Lobbyieren verstehen, mehr Gehör verschaffen, als die wirklichen künstlerischen Persönlichkeiten. Letztere sind in der Regel dazu eher zu stolz.

Das RTVG betreibt diese Form der Spiegelfechterei. Unser Schlüsselerlebnis vom Nationalfeiertag hat uns gezeigt, dass es ein grober Irrtum wäre, zu meinen, die Berücksichtigung des einheimischen Schaffens in den öffentlich-rechtlichen Medien müsse per Gesetz durchgesetzt werden, weil Schweizer Musik (und Literatur) per se nicht marktfähig wären. Vielmehr ginge es paradoxerweise eher darum, eben gerade dem Markt zu seinem Recht zu verhelfen.

Für die Umsetzung des RTVG-Artikels ist angesichts der politischen Realitäten in unserem Land einiges zu befürchten. Natürlich – ist man geneigt zu sagen – schlägt Vreni Müller-Hemmi vor, dass vor der Auftragsfestlegung für Konzessionen neben dem Bundesamt für Kultur und der Stiftung Pro Helvetia auch die in Suisseculture organisierten Fachverbände konsultiert werden. Man kann sich vorstellen, welche Folgen das haben wird: Jeder will sein Scheibchen, alle fühlen sich zu kurz gekommen, keiner gönnt dem andern eine Extrawurst – und am Schluss resultiert eine Auftragsfestlegung, die vor allem von etwas geprägt ist: vom Bemühen, ja niemandem auf den Schlips zu treten. Wieviel Kantiges und Authentisches da in der öffentlich-rechtlichen Programmierung noch übrigbleiben wird, darf sich jeder selber ausmalen. (wb)

Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.

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