![]() |
22.04.2011 — Haben Private und der Staat in Sachen Kulturförderung dieselben Ziele? Auf den ersten Blick scheint dies der Fall zu sein. Und da davon ausgegangen wird, dass am gleichen Strick gezogen wird, scheinen sogenannte Public-Private-Partnerships ein gangbarer Weg, um Künstler und Kulturinstitutionen mit genügend Geld zu versorgen. Tatsächlich sind die Interessen von Staat und Wirtschaft oder privaten Mäzenen in Sachen Kultur aber nicht nur ungleich, sie sind im Grunde genommen sogar unvereinbar.
Sponsoren und Mäzene sind politischen Parteien vergleichbar, die ihre Werte und gesellschaftlichen Konzeptionen im Wettbewerb der Ideen durchzusetzen versuchen. Sie müssen (sollten) nicht mehrheitsfähig sein, können visionär auftreten oder restaurativ und überzeugt sein, die richtigen Vorstellungen von Gut und Böse, respektive kultiviert und dekadent zu repräsentieren.
Wenn der Staat dasselbe tut, dann schafft er ein demokratietheoretisches Problem: Masst er sich an, Qualität und Innovationskraft künstlerischer Äusserungen zu beurteilen, kann er dies nur nach bestehenden Kriterien tun. Diese sind per se exklusiv und verordnend. Staatliche Kunstkommissionen und -preise sind so gesehen ein Relikt aus paternalistischen Zeiten der Staatsführung – ein autoritärer Akt einer aus der politischen Mode geratenen Classe culturelle.
Es ist in gewisser Hinsicht Ironie der Geschichte, dass ausgerechnet die Kunstförderung sich noch in den privilegiengesteuerten nepotistischen Denkmustern des 19. Jahrhunderts zu bewegen scheint. Sie hält ein System von «Staatskunst» aufrecht, auch wenn dieses weniger propagandistischen Zwecken sozialistischer Prägung verpflichtet ist als eher einem grossbürgerlichen Mythos, der sich an der Überzeugung festklammert, sein subjektives Lebensgefühl sei nach wie vor die Maxime, die alleine als allgemeines Gesetz gelten könne.
Betrachtet man aristokratische Geschmacksverfeinerung als privaten Lebensentwurf, dann ist daran überhaupt nichts auszusetzen. Private haben in der Kunstförderung für Ecken, Kanten, Denkanstösse, Spitzenleistungen (nach welchen Kriterien auch immer) und einen finanziell gut gefütterten Markt zu sorgen und können sich dabei eine bürgerlich-elitäre Attitüde leisten.
Der Staat hat in der Kunstförderung demgegenüber für Chancengleichheit zu sorgen. In der Gesellschaftspolitik muss er dies aus der Einsicht tun, dass alle Menschen gleich sind, also dem Gedanken der Egalité der Aufklärung folgend.
In der Kulturförderung tut er es, weil er die Vielfalt der ungehinderten und interessenlosen Lust am Suchen, Pröbeln, Ausprobieren, Tüfteln und Erfahrungen machen zu garantieren hat. Und weil er verhindern muss, dass sich eine Konzeption davon, was Kunst ist, gegenüber alternativen Sichtweisen durchsetzen kann. Er muss also sozusagen die Rolle einer ästhetischen Antikartell-Behörde einnehmen, und nicht die eines Mitspielers oder Wettenden im Rennen um die Zukunft der besten Ideen.
Diese Rolle sollte er in zweifacher Hinsicht spielen. Einerseits, indem er die Infrastrukturen zur künstlerischen Tätigkeit schafft (so wie er im 19. Jahrhundert in der Gründerzeit Strassen, Energie und Kommunikationskanäle schuf, um der Industrie zur freien Entfaltung zu verhelfen). Andererseits als Garant freier Meinungsäusserung und der Freiheit der Kunst.
Kunstförderung braucht einen starken Staat, der – um es mal kantisch auszudrücken – sich um die Bedingungen ihrer Möglichkeit sorgt, und sie braucht engagierte private Sponsoren und Mäzene, um profilierten, kontroversen, aneckenden und anregenden ästhetischen Konzeptionen Existenz und Stimme zu geben. Das sind unvereinbare Ziele. Ein Diskussion darüber ist – gerade mit Blick auf die Partnerschaften von Öffentlicher Hand und Privaten – aber noch nicht in Gang gekommen. (wb)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
