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23.10.2009 — In den letzten Runden der Diskussion des Schweizer Kulturförderungsgesetzes (KFG) geht es noch um ein paar Differenzen zwischen National- und Ständerat. Vor allem ein Punkt gibt dabei zu reden: Soll der Staat (sprich der Bundesrat) oder soll die Kultur selber (sprich ihre Exponenten in Form der unabhängigen Stiftung Pro Helvetia) darüber entscheiden, was gefördert wird und weshalb? In dieser Diskussion fällt oft das Wort «Staatskultur». Leider vernebelt der Begriff mehr, als er klärt. Alle meinen damit etwas anderes, oder das Gleiche, interpretieren dieses aber anders, oder sie verwenden den Begriff zwar, aber polemisch-ironisch, oder – der schlimmste, aber keineswegs auszuschliessende Fall – sie wissen nicht, wovon sie eigentlich sprechen, was ihnen im Grunde genommen herzlich egal ist, weil sie Kulturpolitik ohnehin nicht als gewichtig genug betrachten.
Die Rechtspopulisten werfen der Pro Helvetia vor, gewisse Künstler (als Beispiel wird gerne Pipilotti Rist genannt) durch gewohnheitsmässige Unterstützung zu Staatskünstlern und damit Staatskultur zu machen. Pro Helvetia ist in ihren Augen der verlängerte Arm einer nepotistischen linken Classe politique, die ihre eigenen Eitelkeiten feiert.
Linke Klassenkämpfer wiederum verdächtigen einen wie auch immer gearteten Wirtschaftsfilz, Kultur als Mittel der ökonomisch motivierten Landeswerbung missbrauchen zu wollen. Einmal wird Staatskultur also als Bevorzugung bestimmter Künstler, einmal als Instrumentalisierung der Kunst verstanden. Zwei vollkommen verschiedene Auffassungen. Und beide falsch. Oder zumindest am Kern des eigentlichen Problems vorbeizielend.
Noch mehr staatskulturelle Konfusion hat ein Beitrag dokumentiert, den die Sendung «Kulturplatz» des Schweizer Fernsehens diese Woche ausgestrahlt hat.
Der Ständeratsvertreter Hermann Bürgi rechtfertigte darin die Idee, dem Bundesrat das Recht zuzusprechen, die Pro-Helvetia-Strategie zu bestimmen. Es gehe bloss darum, Programme zu stimulieren, die gesellschafts- oder kulturpolitisch angezeigt wären, etwa eine Förderung der multikulturellen Literaturlandschaft. Keineswegs, so musste man Bürgi interpretieren, gehe es darum, dass der Bund sagt, welche Kunstrichtungen oder -ideologien bevorzugt würden, sondern bloss, welche thematischen Fokussierungen.
Die grüne Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber verteidigte die Idee einer umfassenden Autonomie der Pro Helvetia mit dem Hinweis auf die Gefahr, dass die Stiftung zu Propagandazwecken missbraucht werden könnte. Etwa, wenn es darum gehe, bestimmte zwischenstaatliche Verhältnisse zu verbessern und man Pro Helvetia dabei indirekt als Botschafterin ausschicke.
Dass alle etwas anderes meinen, wenn sie das Gespenst der Staatskultur heraufbeschwören, ist vor allem eine Folge davon, dass die Grundsatzdebatte darüber, was Kultur ist und welche Rolle der Staat dabei spielen soll, nie geführt worden ist. Bürgerliche Politiker haben eine solche gar nicht aufkommen lassen, indem sie Ansätze dazu als überflüssiges Palaver abqualifiziert haben. Die Linke wiederum hat ihre kulturpolitischen Überzeugungen längst in mittlerweile verrostende Gebetsmühlen gepackt, die an feierlichen Anlässen immer mal wieder etwas geleiert werden.
Ausdruck davon ist der in der KFG-Erarbeitung sehr früh getroffene Entscheid, das Gesetz nicht mit einem Zweckartikel auszustatten. Die Frage, was denn nun Zweck einer Bundes-Kulturpolitik sein soll, hätte die Grundsatzdebatte ins Rollen gebracht. Dann hätte man neben der passiven Garantie der Freiheit der Kunst auch die aktiven Zwecke der staatlichen Kulturförderung festlegen können. Die Frage darum, wer denn nun die Pro-Helvetia-Strategie festlegt, wäre dann vermutlich überflüssig geworden. So ist sie zu so etwas wie einem unbefriedigenden vegetarischen Ersatz für die Zweck-Diskussion geworden.
Der in der Luft liegende Kompromissvorschlag (der Bundesrat bestimmt die Strategie der Pro Helvetia plus eine sehr elastische Ergänzung, dass er dabei auf die operative und künstlerische Freiheit der Stiftung zu achten habe) lässt den Entscheid darüber, was denn Kulturförderung im Grundsatz soll, offen. Möglicherweise ist das Absicht, vielleicht aber auch nur Ausdruck von mangelndem Interesse an wirklich griffigen Bestimmungen. Letztere werden dann in einer allfälligen klärenden Gerichtspraxis von Richtern festgelegt, womit die Judikative die Aufgabe übernehmen wird, welche die Legislative hätte erfüllen sollen. Auch nicht unbedingt eine befriedigende Lösung.
So oder so wird das KFG neben einer Regulierung organisatorischer Abläufe vor allem eines sein: Zeugnis davon, dass die Schweiz sich eine echte Kulturpolitikdebatte nicht leisten will. (wb)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
