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18.06.2010 — In den eidgenössischen Räten ist in der zu Ende gegangenen Session zu viel von Bankenproblemen die Rede gewesen. Selbst Politiker und Beobachter, die sonst mit Banken, Boni und Bundessteuern nicht viel am Hut haben, sind dadurch von eigenen Anliegen abgelenkt worden. Den Bankern, die sich eh als Herren des Universums fühlen, ist es somit gelungen, dem Bürger nicht nur das Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern ihm auch noch seine Aufmerksamkeit zu stehlen, was schon fast der grössere Sieg der Finanzindustrie über die Realwirtschaft darstellt. Letztere generiert ja die eigentlichen Werte, und deren Sicherung bedürfte dringend der Ressourcen, die von dem Gerangel um Staatsverträge, Steuerhinterzieher und Schacher-Politik abgezogen worden sind.
Ziemlich untergegangen ist zum Beispiel eine Debatte im Ständerat, welche (unabsichtlich?) den Ball aufgenommen hat, den Suisseculture vor einigen Monaten loskickte: Der Dachverband der Kunstschaffenden will dieses Jahr eine Diskussion um die Bezahlung digitaler Inhalte führen (siehe dazu dieses Codex-flores-Editorial). Genau dies will eben auch die sozialdemokratische Ständerätin Géraldine Savary mit einem Postulat. Es verlangt, dass das Thema illegale Downloads auf Bundesebene erneut diskutiert wird (das Postulat trägt den Titel «Braucht die Schweiz ein Gesetz gegen das illegale Herunterladen von Musik?») Es geht der Waadtländerin – sie ist auch Präsidentin der Fondation pour les musiques actuelles en Suisse romande (CMA) – darum, die Diskussion, die bei der Behandlung des Urheberrechtsgesetzes (URG) im Jahr 2007 stattgefunden hat, weiterzuführen, ohne bereits Resultate vorwegzunehmen.
Die Ständerats-Debatte hat gezeigt, dass die parteipolitischen Fronten in Sachen Kulturpolitik komplexer sind, als man meinen könnte. Ausgerechnet Savarys Parteikollegin Simonetta Sommaruga hat die Notwendigkeit einer weiteren Diskussion des nach wie vor ungelösten Problems nämlich nicht einsehen wollen (die Konsumentenschützerin Sommaruga hat sich offensichtlich gegen die gelernte Pianistin Sommaruga durchgesetzt).
Die CVP-Männer Eugen David und Filippo Lombardi sowie der FDP-Vertreter Felix Gutzwiller wiederum begrüssten den Vorstoss, weil sich die Situation seit der URG-Revision dramatisch verschärft hat. Das Bundesamt für geistiges Eigentum stellt sich bequemerweise auf den Standpunkt, Musiker sollten halt gegen illegale Nutzungen ihrer Werke klagen (wozu sie, wie David richtigerweise bemerkt hat, die Ressourcen nicht haben). Zudem werden die elektronischen Medien über Gebührenerhöhungen unlogischerweise stärker zur Kasse gebeten (das Argument des Radio- und Fernsehlobbyisten Lombardi), weil das einfacher ist, als die Nutzer zu belangen.
Die Ideen einer Kulturflatrate, wie sie Suisseculture diskutieren möchte, und die gegenwärtige Praxis kollektiver Abgaben auf Tonträgern (CD, Festplatten, USB-Sticks und so weiter) widersprechen den Grundgesetzen des Kunstschaffens und einer freiheitlichen Politik. Sie haben etatistischen Charakter und errichten für die Produzenten Schwellen, anstatt dass sie dafür sorgten, dass findige Innovatoren mit ihren Produkten direkt und unbürokratisch Profit erzielen könnten. Möglich wäre letzteres mit (bislang notorisch gescheiterten) Microbilling-Systemen, die Einnahmen aus dem Verkauf von Kunsterzeugnissen direkt in die Tasche der Produzenten fliessen lassen würden, egal welchen Verbänden als Interessensvertretern sie angehören.
Vorstellbar wäre ein hybrides System: kollektive Abgaben sind zwar unschön, aber vermutlich eine pragmatische Lösung. Anteile an deren Ausschüttung könnten aber auch freie Künstler einfordern, zum Beispiel abhängig von Umsätzen, die sie mit eigenen Produkten mit Hilfe von Microbilling-Lösungen zu erzielen in der Lage sind. Auch das ist bloss eine von uns noch nicht wirklich durchdachte Idee.
Der Ständerat hat sich glücklicherweise gegen Sommaruga und für Savary ausgesprochen und das Postulat an den Bundesrat (der sich in der Person von Eveline Widmer-Schlumpf ebenfalls dagegen gewehrt hat) mit 15 zu 11 Stimmen überwiesen. Und so können wir an unserer Idee weiterwerkeln und davon ausgehen, dass auch das Bundesamt für Geistiges Eigentum sie gegebenenfalls zur Kenntnis nehmen muss. (wb)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
