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04.06.2010 — In der Einleitung zu seinem epochalen Hauptwerk «The Structure of Appearance» äusserte der amerikanische Philosoph, Galerist und Kunsttheoretiker Nelson Goodman 1951 die Hoffnung, dass einst der Tag kommen werde, an dem philosophische Debatten eher als Forschungsprojekte (Investigations) denn als Kontroversen (Controversies) wahrgenommen würden. Philosophen, wünschte sich Goodman, werde man dann wie Wissenschaftler nicht mehr wegen der Schulen, denen sie angehören (Views), wahrnehmen, sondern wegen der Probleme, denen sie sich widmeten. Tatsächlich scheint eine gewisse Konkordanz mit Blick auf die methodischen Grundlagen einer Forschungstätigkeit über die Reife eines Faches zu entscheiden. Als Massstab für «erwachsene» Disziplinen dienen nach Ansicht Goodmans offensichtlich die empirischen Naturwissenschaften.
Man kann Goodmans berühmt gewordene (und noch immer nicht ganz eingelöste) Zukunftshoffnung auch auf die Kulturförderung übertragen. Zu hoffen ist, es komme einmal der Tag, an dem Kunstprojekte nicht mit Blick auf die politischen Positionen ihrer Exponenten, sondern aufgrund der Aussagen, die sie machen, beurteilt werden und Kulturförderung nicht mehr als Teil nationalistischer oder ideologischer Selbstdefinition verstanden wird, sondern als kollektives Projekt der Erforschung der geistigen und sinnlichen Fundamente der menschlichen Existenz.
Ein Hemmschuh für eine griffige Kulturpolitik des Bundes ist neben dem föderalistischen Abwehrreflex links wie rechts die nach wie vor tief verzwurzelte (aber nichtsdestotrotz überholte) Ansicht, Kulturschaffen sei die Fortsetzung von Parteipolitik mit andern Mitteln. Sie äussert sich in der unverfänglich scheinenden rechtsliberalen Überzeugung, Kultur sei Privatsache («Kultur ist Sache der Kultur»); bei näherem Hinsehen erweist sie sich als verstaubte Kampfparole gegen bloss noch in Nordkorea vor sich hindümpelnde Staatskultur- und Propagandakonzepte à la DDR. Genauso nostalgischer Leerlauf ist die linke Doktrin, Kultur habe einzig als Gesellschaftskritik (linke, natürlich) Existenzberechtigung.
Eine entideologisierte freiheitliche Kulturpolitik müsste sich für die Einsicht stark machen, dass Kunst und Kultur nicht politischer, sondern erkenntnistheoretischer Natur sind und nicht von Ideologien, sondern von so kompromissloser wie gesinnungsferner Neugier angetrieben werden. Ihr politischer Nebeneffekt ist, dass sie dabei zwangsläufig immer wieder Tabuisierungen, Manipulationen und morsche Systemstrukturen sichtbar machen – ohne dabei auf einem Auge blind zu sein (egal auf welchem der drei).
Eine solche, nach vorne blickende Kulturpolitik braucht die Schweiz auf Bundesebene, genauso wie sie im 19. Jahrhundert eine Eidgenössische Technische Hochschule brauchte, um grosse gemeinschaftliche Projekte zu bewältigen – etwa die Errichtung einer nationalen Infrastruktur, um die uns der Rest der Welt heute beneidet – und um sich in der globalen Gemeinschaft den Ruf eines exzellenten Volkes der Forscher und Tüftler zu erwerben.
Auch im kreativen Bereich müsste die Schweiz heute dem Rest der Welt beweisen, dass sie zu Aussergewöhnlichem fähig ist. Sich selber könnte sie sich damit ihrer eigenen nationalen Identität versichern. Grundlagen für eine Bundes-Kulturpolitik mit einer solchen Vision haben wir in dem Codex-flores-Dossiertext «Entwurf einer Bundeskulturpolitik» niedergelegt. Er kann als unsere apokryphe Version der Kulturbotschaft betrachtet werden, die zur Zeit zur Umsetzung des neuen Kulturförderungsgesetzes erarbeitet werden sollte. (cf)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
