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16.12.2005 — Der Freispruch für die französischen Rapper, die in einem Liedtext zur «Auslöschung von Minister und Faschos» aufrufen (siehe Nachricht), und die Verurteilung des brasilianischen Sängers Tiririca wegen der Benutzung eines Schimpfwortes mit rassistischem Unterton (siehe Nachricht) erfolgen rein zufälligerweise zeitgleich. Die beiden Fälle illustrieren auf unterschiedliche Art, wie heikel und komplex das Feld ist. Die Schwierigkeiten ergeben sich, weil poetische Texte nicht eindeutige Aussagen sind – in diesem Fall wären die Urteile schnell und problemlos gefällt –, sondern bewusst mit den unterschiedlichsten Bedeutungsebenen spielen. Wenn man «Aufrufe zur Gewalt» einfach so als Strafbestand identifizeren könnte, dann müsste man auch das Alte Testament verbieten, denn da liest man zum Beispiel in den Psalmen «Mit Gott werden wir Grosses vollbringen; er selbst wird unsere Feinde zertreten!» Und wenn man rassistische Äusserungen einfach so als Strafbestand klassifizieren würde, wäre die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung ständig hinter schwedischen Gardinen.
Eine Grenze wird überschritten, wenn zur Gewalt gegen eine identifizierbare Person aufgerufen wird. So etwas gilt es in jedem Fall – auch gerichtlich – zu unterbinden. Hingegen eher populistisch und zynisch mutet es an, wenn einige französische Politiker den zugegebenermassen nicht gerade sanft anmutenden Rundumschlag sozial benachteiligter Jugendlicher gerichtlich unterdrücken möchten. Da ist es wohltuend, dass die Gerichte des Landes sich in der Sache professioneller verhalten. Ob sogenannte «Aufrufe zur Gewalt» in Rap-Texten wirklich Gewalt erzeugen, ist ja auch mehr als fraglich. Genauso kann man dafür argumentieren, dass der kommerzielle Erfolg der Schnellsprecher die Jungen dazu motiviert, in ihrem eigenen Leben professionelle Attitüden einzuüben, weil ihnen dies offenbar eine materielle Perspektive und Wege zum Erfolg öffnen kann. Professionelle Musikproduktion ist wie Spitzensport ein Motivator dafür, sich gesellschaftlichen Leistungsforderungen zu unterwerfen, egal ob es sich um Beethoven-Streichquartette oder Rap-Produktionen handelt.
Etwas anders gelagert ist der Fall des Sängers Tiririca. Er kolportiert eine (nicht nur) in Brasilien verbreitete Art des Redens, in der anzügliche Anlehnungen an Rassenklischees allgegenwärtig sind. In eine ähnliche Richtung ging der Fall, den die Schweizer Politik vor einigen Monaten beschäftigt hat, als eine Partei den Wahlspruch «Wir Schweizer sind [in Europa] immer mehr die Neger» kreierte, schliesslich aber – nicht ohne zu murren – von einer Benutzung absah.
Im Privaten politisch unkorrekte Sprüche klopfen ist unfein, aber es darf kein Strafbestand sein. Wenn einer im privaten Kreis einen dummen Spruch fallen lässt, dann überschreitet er bewusst eine Grenze und zelebriert seine persönliche Form der kleinbürgerlichen Anarchie, um sich von irgendwelchen Fesseln befreit zu fühlen. Wenn er das nötig hat, was soll’s… Es charakterisiert den seit Jahrtausenden gepflegten psychohygienischen Brauch des Fluchens, und der ist so wenig ausrottbar wie das älteste Gewerbe der Welt. Dabei muss ein Tabu verletzt werden, sonst funktioniert das Ganze nicht.
Derartige Geschmacklosigkeiten öffentlich zu kolportieren, ist hingegen absolut inakzeptabel, weil alle die Relativierungen einer privaten Äusserung wegfallen. Wenn dumme Sprüche von Personen des öffentlichen Lebens in der Öffentlichkeit gemacht werden, haben sie automatisch den Geruch einer kalkulierten und damit scharfmacherischen Strategie, selbst wenn es sich dabei nur um gedankenloses und anbiederndes Nachbeten privater Stillosigkeiten handelt. (wb)
Der Wissenschaftstheoretiker und Musikpublizist Wolfgang Böhler ist Produzent von Worldmusic- und Kammerjazz-Projekten und Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins
