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09.10.2009 — Es ist Zufall, aber zur Zeit ist sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz nach Wahlen etwas Bewegung in der Kulturpolitik. In Deutschland wird eine rot-schwarze Regierung von einer schwarz-gelben abgelöst. Deren Exponenten haben – zur grössten Freude des Deutschen Musikrates – bereits signalisiert, dass schon zu Beginn dieser Legislaturperiode das Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankert werden soll. Bisher ist ein solches Anliegen abgeschmettert worden. In der Schweiz hatten Bemühungen, in den Entwurf zum Kulturförderungsgesetz (KFG) wenigstens einen Zweckartikel einzuschleifen, keine Chance. Dass sich im Grossen Kanton nun ausgerechnet eine Mitte-Rechts-Regierung (mit den Liberalen als treibende Kraft!) für ein Staatsziel Kultur stark macht, sollte dem Schweizer Freisinn zu denken geben.
In der Schweiz wird mit Didier Burkhalter ein neuer Bundesrat für die Kultur zuständig sein. Mit welchen Rahmenbedingungen er arbeiten kann, wird zur Zeit zwischen National- und Ständerat ausgejasst. Und da hat sich im Verfahren zur Bereinigung der Differenzen soeben die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zu Wort gemeldet. Sie will der Kulturstiftung Pro Helvetia die gesamte Nachwuchsförderung zuschanzen. Für den Bereich der musikalischen Bildung soll das Bundesamt für Kultur (BAK) zuständig sein, ebenso für Durchführung und Unterstützung von kulturellen Anlässen und Projekten. Pro Helvetia soll hingegen auch Projekte, die «besonders innovativ und geeignet sind, neue kulturelle Impulse zu geben», unterstützen können. In Sachen Pro-Helvetia-Strategie signalisiert die WBK-S, dass man sich auf der Basis des Vorschlages von Nationalrat Ruedi Noser treffen könnte, den der Nationalrat selber zuletzt abgelehnt hat: Der Bundesrat soll die strategischen Ziele der Stiftung Pro Helvetia festlegen, wobei er dabei «auf ihre operative und künstlerische Freiheit achten soll».
Es ist anzunehmen, dass die beiden Räte sich auf dem von der WBK-S vorgezeichneten Weg treffen werden, um das Thema Kulturförderung abzuhaken und dem neuen Bundesrat den Rücken für die härteren Kämpfe in Sachen Gesundheitswesen freihalten zu können.
So weit, so gut. Interessant ist, dass ein fundamentaler Aspekt der Machtaufteilung in der Kulturförderung nie thematisiert worden ist, die Frage nämlich, wie die Fachkommissionen, die letztlich die konkreten Förderentscheide treffen, zu ihren Mitgliedern kommen. Wenn es um ein Organ der Bundesverwaltung geht, wie es bisher in Sachen der dem BAK angegliederten Kunstkommission der Fall war, kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass es sich um eine Art Stabstelle der herrschenden Regierung handelt, die sich vorbehält, ihre Sekundanten selber zu wählen. Wenn es um eine unabhängige Stiftung geht, sieht das ein bisschen anders aus.
So funktioniert ja auch die Auswahl von Mitgliedern von Kultur- und Musikschulkommissionen auf Gemeindeebene. Deren Zusammensetzung wird in der Regel unter den lokalen Parteien ausgemarcht. An und für sich sind auch diese Prozedere zweifelhaft. Da finden dann manchmal auch Figuren Einsitz in Gremien, die über alles ausser Fachkompetenz und politische Souveränität verfügen. In den überblickbaren Gemeinden lässt sich dies aber durchschauen und mit gesundem Menschenverstand auffangen.
In Sachen Pro Helvetia wird die Wahl der eigentlichen Förderer seltsam salopp abgetan. Der Bundesrat wählt die Stiftungsräte, der Stiftungsrat wählt die Fachkommissionen. Dass sieben bis neun Personen, von denen unklar ist, aufgrund welcher Kriterien oder Einflüsterungen sie der Bundesrat gewählt hat, faktisch eine Carte blanche zur Ernennung derjenigen hat, die den Daumen rauf oder runter halten können, scheint unbefriedigend.
Zumindest könnte man festlegen, dass die Parteien beim Freiwerden eines Postens in einer Kommission konsultiert werden, oder dass zur Besetzung solcher Posten eine öffentliche Stellenausschreibung realisiert werden muss. Bei Fachkommissionen auf Bundesebene kann man anders als in den Gemeinden auf ausgewiesener Fachkenntnis als Bedingung für einen Einsitz als Filtermechanismus beharren.
Dennoch werden einige befürchten, dass es damit wie auf Gemeindeebene immer wieder zu parteipolitisch motivierten Saalschlachten kommen könnte. Wer solche in einer lokalen Kultur- oder Musikschulkommission selber erlebt hat, weiss wie ärgerlich sie tatsächlich sein können. Aber darum geht es ja; Dass alle Kultur als ihr Ding betrachten und sich ihrem eigenen Temperament entsprechend in die Diskussion einbringen. Dann setzen sie sich damit nämlich auch wirklich auseinander. Kulturförderung sollte keine gut geölte Maschinerie der Routine sein, sondern ein Ort der lebendigen, partizipativen Auseinandersetzung. (wb)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
