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07.09.2012 — Am 23. September stimmt die Schweiz unter anderem über den Gegenvorschlag zur Musikinitiative ab, der die Förderung der musikalischen Bildung in der Verfassung verankern soll. Einwände dagegen sind einerseits föderalistischer Art; diese Bedenken sind im Gegenvorschlag weitgehend berücksichtigt worden. Andererseits stellt sich die Frage, weshalb ausgerechnet die Musik gegenüber andern musischen und nicht-musischen Fächern (wie Zeichnen, Theaterspielen, Biologie, Hauswirtschaft oder Mathematik) die Sonderstellung einer Verankerung in der Bundesverfassung haben soll.
Es gibt zwei gewichtige Gründe, weshalb darauf insistiert werden muss, dass Musikunterricht in der Basisausbildung von Kindern und Jugendlichen einen festen Platz haben muss. Der eine ist fundamentaler Natur: musikalische Kompetenzen sind Spiegel einer bedeutenden zivilisatorischen Leistung. Es sind Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen, die ohne weitere zweckorientierte Begründung bewahrt werden müssen. Jede Gesellschaft sollte unbedingt darum bemüht sein, ein einmal erreichtes Niveau nicht preiszugeben, sprich: an Qualität zu verlieren.
Dies gilt auch für Fähigkeiten wie perspektivisches Zeichnen, Beherrschung der Farbenlehre oder das Verfassen und Rezitieren von Gedichten, weshalb es ein sehr starkes Argument dafür ist, auch die Vermittlung zeichnerischer und anderer gestalterischer Fähigkeiten in der gleichen Ernsthaftigkeit zu vermitteln wie das Grosse Einmaleins, die Rechtschreibung oder den Umgang mit Lederbällen und Reckstangen.
Der zweite allgemeine Grund, auf Musikunterricht in der öffentlichen Schule zu bestehen, ist staatsbürgerlicher Natur: Im Leben der Heranwachsenden, in ihrer Persönlichkeitsbildung und emotionalen Selbstfindung nimmt Musik eine herausragende Stellung ein. Sie ist in ihrem Alltag allgegenwärtig. Es ist deshalb die Pflicht des Staats, ihnen die Mittel in die Hand zu geben, um sich damit kompetent und selbstbestimmt auseinanderzusetzen und sie (zumindest prinzipiell) in die Lage zu versetzen, sich der Musik gegenüber nicht bloss als passive Konsumenten zu erleben, sondern auch als aktive Gestalter. Dies zeichnet mündige Staatsbürger aus.
Letztlich scheint uns aber ein sozialpolitischer Grund entscheidend, Musik gegenüber andern Fächern verfassungsmässig auszuzeichnen: Das gesellschaftliche Leben in den überschaubaren Lebensräumen von Kindern und Jugendlichen wird entscheidend von den Vereinen geprägt. Auch nur ein flüchtiger Blick ins Vereinsangebot eines Dorfes oder Stadtquartiers zeigt: thematisch beschäftigen sie sich überwiegend mit Sport oder mit Musik.
Musikgesellschaften und Gesangsvereine spielen in der Lebenswelt von Heranwachsenden eine mehr als bedeutende Rolle. In ihnen erleben Jugendliche Gemeinschaft, dort üben sie als Vereinsmitglieder die Übernahme von Verantwortung für gemeinschaftliche Projekte.
Eher musisch als sportliche Begabte (es gibt selbstverständlich auch doppelt talentierte…) können hier nur mithalten, wenn ihnen die Basiskompetenzen mitgegeben werden. Die Sportförderung ist in der Bundesverfassung bereits verankert («Jugend und Sport»). Um den Kindern die ihnen entsprechenden Optionen offenhalten zu können, sollte dasselbe für die Musik gelten.
Aus diesen Gründen empfehlen wir für die Abstimmung vom 23. September den Gegenvorschlag zur Musikinitiative zur Annahme. (wb)
Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.
