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Erste Schritte zur Umsetzung der Musikinitiative

Von Wolfgang Böhler

 

Porträt Wolfgang Böhler

13.12.2013 — Das Bundesamt für Kultur hat den ersten Bericht vorgelegt, den eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Musikinitiative erarbeitet hat. Die Initiative ist ja bekanntlich im September 2012 vom Volk überaus deutlich angenommen worden. Der Bund beschränkt sich in seinen Umsetzungsvorschlägen nun auf die Massnahmen, die in seiner Kompetenz liegen, vor allem die ausserschulische Bildung, die Begabtenförderung im professionellen Bereich und das Laienmusizieren. Darüber sind die Initianten nicht ganz glücklich, denn eines der Kernanliegen der Initiative war eine Stärkung des schulischen Musikunterrichts. Er bleibt allerdings in der Kompetenz der Kantone, und der Bund kann bloss dann einschreiten, wenn diese sich nicht auf ein konzertiertes (die Metapher muss sein) Vorgehen einigen können.  Die Mehrheit der Arbeitsgruppe sieht im Bereich der obligatorischen Schule aber immerhin Handlungsbedarf «erstens im Bereich der Lehrerinnen und Lehrerausbildung und zweitens bei der Zusammenarbeit von Schule und Musikschule insbesondere in Bezug auf die Begabtenförderung».

 

Der Arbeitsgruppen-Bericht wird mehrheitlich gelobt und scheint eine gute Grundlage zur Erarbeitung konkreter Umsetzungsmassnahmen. Er identifiziert drei Bereiche mit Handlungsbedarf: Chancenungerechtigkeiten in der musikalischen Bildung sollen abgebaut werden und die Qualität der musikalischen Bildung in der Breiten- und Talentförderung sowie die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der musikalischen Bildung verbessert werden.

 

In dem Bericht werden schliesslich 37 konkrete Massnahmen benannt. Sie reichen von Vorgaben des Bundes zu den Talentschulen auf Sekundarstufe II (1. Massnahme) über eine Verankerung eines obligatorischen Angebots von Musik als Freikurs an Berufsfachschulen (5. Massnahme) oder Musik und Bewegung als Pflichtfach in der Ausbildung der Kindererzieherinnen und –erzieher  (11. Massnahme) und staatlicher Finanzierung der Infrastruktur von Musikschulen (18. Massnahme) bis zum Aufbau eines musikpädagogischen Forschungsprogramms beim Nationalfonds (27. Massnahme) und der Möglichkeit zur Erteilung einer Lehrbefähigung für Ausbildende aus dem Laienbereich an Musik und Volksschulen (32. Massnahme). Den Abschluss macht die Anregung der Schaffung und Finanzierung eines Programms Jugend+Musik als Pendant zum Programm Jugend+Sport.

 

Kultur und Bildung sind Sache der Kantone. Vertreten waren in der Arbeitsgruppe die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der Schweizerische Städteverband (SSV), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), der Verein «jugend+musik», die Interessengemeinschaft «Jugend und Musik», der Verband Musikschulen Schweiz (VMS), der Schweizer Musikrat (SMR) sowie die Konferenz Musikhochschulen Schweiz (KMHS). Eine sinnvolle Umsetzung der von der Musikinitiative geforderten Verbesserung der musikalischen Bildung ist aber vor allem dann möglich, wenn sie nicht theoretische Konzeptarbeit von Funktionären bleibt. Da ist auch an der Basis Mitdenken und Mitdiskutieren gefragt.

 

Der nicht allzu lange Bericht der Arbeitsgruppe liest sich leicht. Er kann unter anderem von der Webseite des Verbandes der Musikschulen heruntergeladen werden, unter www.musikschule.ch/images/getFile?t=news&f=dokument&id=34.      

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Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.

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