von Wolfgang Böhler

02.05.2014 — Nach der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative steht in der Schweiz, auch in der Schweizer Kulturwirtschaft, in erster Linie das brüchiger gewordene Verhältnis zu Europa zur Debatte ‒ und mögliche Hindernisse für den freien Fluss des kulturellen Austausches mit Ländern der EU. Dabei könnte vergessen werden, dass gerade im künstlerischen, ideellen und kulturellen Dialog überhaupt keine Grenzen gesetzt werden sollten. Interaktionen mit Kunstschaffenden, Musikern, Theaterleuten oder Literaten sollten quer, längs und rund um den ganzen Globus möglich sein und angeregt werden.
Allerdings gibt es da ein kleines (?) Problem, das letztes Jahr im Bundesparlament zwar angesprochen worden ist, aber wieder auf der langen Bank abgelegt zu bleiben droht: Die Schweiz hat 2008 die Unesco-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ratifiziert. Sie verlangt von den Vertragsstaaten unter anderem, die Mobilität Kulturschaffender zu erleichtern.
Faktisch hat sich aber bislang wenig geändert. Veranstalter, die Truppen aus Nicht-EU-Ländern einladen wollen, sehen sich nach wie vor grossen Hürden gegenüber. In einer Interpellation (13.3153) zum Thema hat die St. Galler SP-Nationalrätin Claudia Friedl im März vergangenen Jahres Beispiele angeführt, etwa die von der Kunsthalle Bern eingeladene Künstlergruppe «Invisible Borders» aus Nigeria, Tänzer des Centre de Développement Chorégraphique «La Termitière» in Ouagadougou, die von der Plattform «Le Marchepied» nach Lausanne eingeladen waren, oder die Cie. Yakana aus Kamerun, programmiert am Festival Juilletdanse in Freiburg.
Die Nationalrätin hätte vom Bundesrat unter anderem gerne gewusst, welche Massnahmen der Bund getroffen hat, um die Verpflichtungen aus der Unesco-Konvention zu erfüllen, insbesondere was die Erleichterung der Visaprozeduren und die Reduktion der Kosten betrifft.
Die erste Antwort des Bundesrates zeigt, dass das Problem eingestandenermassen komplexer ist, als man im ersten Moment glauben könnte. Was die Erteilung von Visa betreffe, so das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), seien die Schweizer Vertretungen an das Schengener Durchführungsübereinkommen und die daraus abgeleiteten Rechtsakte gebunden. Insbesondere der Visakodex und das Visahandbuch regelten das Verfahren zur Visumerteilung im Detail und liessen den Vertretungen diesbezüglich nur wenig Spielraum. Die Haltung dahinter tönt etwas nach dem guten alten «Häng die Wäsche weg, die Komödianten kommen».
Die Vereinbarkeit des Schengen Abkommens und der Unesco-Konvention wäre sicherlich Juristenfutter, wenn sich mit ihrer Analyse politische Meriten holen liessen. Vorerst versichert der Bundesrat aber, dass die Schengen-Regelung mit den «aus der Unesco-Konvention abgeleiteten Verpflichtungen vereinbar» sind. Reisende Künstler sind weltpolitisch eine vernachlässigbare Grösse, da lohnt sich kaum ein differenzierterer Blick.
Der lohnt sich eigentlich überhaupt nicht. Darauf zumindest lässt sich aus der Tatsache schliessen, dass die Diskussion der Interpellation im Juni 2013 im Nationalrat verschoben worden ist. Nachgeholt hat er sie bislang nicht, und die Veranstalter in der Schweiz warten immer noch auf Zeichen des Goodwills, wenn es darum geht, den kulturellen Austausch über die Kontinente hinweg zu erleichtern. Er wird wohl länger warten, denn die Entwicklungen im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU dürften das Thema noch mehr in den Hintergrund rücken.